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Glossar: die Begriffe des deutschen Online-Glücksspiels erklärt

Die meisten Missverständnisse in diesem Markt sind Begriffsverwechslungen: Lizenz statt Erlaubnis, Whitelist als Bestenliste, Auszahlungsquote als Auszahlungstempo. Hier steht, was die Begriffe tatsächlich bedeuten.

A

Anbieterangabe
Eine Angabe, die der Anbieter selbst veröffentlicht und die von außen nicht messbar ist — etwa die Auszahlungsquote oder die Anzahl der Spiele. In dieser Datenbank ist sie als solche gekennzeichnet und nie als eigene Messung ausgegeben.
Auszahlungsquote
Der statistische Anteil aller Einsätze, der über sehr viele Spielrunden als Gewinn zurückfließt. Eine Aussage über das Spiel, nicht über Ihre Sitzung — und keine Aussage darüber, wie schnell eine Auszahlung ausgeführt wird.

B

Belegquote
Wie viele von zwölf möglichen Prüfpunkten ein Anbieter überprüfbar offenlegt. Ein Transparenzmass, kein Qualitätsurteil — ein Anbieter mit hoher Belegquote kann trotzdem ein schwächeres Angebot haben. Selbst ermitteln lässt sie sich mit dem Testbericht-Baukasten, einer eigenen Achse neben den sechs Prüfkriterien dieser Datenbank.
Belegstufe
Die Kennzeichnung, woher ein einzelner Wert stammt: belegt aus einer Primärquelle, Anbieterangabe, abgeleitet, nicht belegt oder nicht prüfbar. Sie sagt nichts darüber, ob ein Wert gut ist — nur wie gut er belegt ist.
Betreiber & Sitz
Das Prüfkriterium, ob der Erlaubnisinhaber im Register eindeutig benannt und sein Sitz vollständig ausgewiesen ist. Der Sitzstaat selbst geht nicht in die Punktzahl ein — nur seine Vollständigkeit als Angabe.

C

Croupier-Spiele
Umgangssprachlich für Tisch- und Livespiele mit menschlichem oder virtuellem Croupier — Roulette, Blackjack. Im Register eine eigene Erlaubnisart namens Online-Casinospiele, getrennt von virtuellen Automatenspielen.

D

Datenänderung
Ein Eintragstyp der Register-Chronik: ein Feld, das sich zwischen zwei Erhebungsständen nachweislich geändert hat, mit Vorher- und Nachher-Wert und beiden Daten. Zu unterscheiden vom regulatorischen Meilenstein, der einen gesetzlichen Stichtag markiert.

E

Erhebungsstand
Der Zeitpunkt, zu dem diese Datenbank das Register zuletzt eingesehen hat. Jeder Stand wird als eigene Momentaufnahme festgehalten; aus dem Vergleich zweier Stände entstehen die datierten Einträge der Register-Chronik.
Erlaubnis
Der korrekte deutsche Begriff für das, was umgangssprachlich „Lizenz“ heißt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erteilt Erlaubnisse, getrennt nach Erlaubnisart, und trägt sie mit Datum und Domain in ein öffentliches Register ein.
Erlaubnisart
Die Kategorie, für die eine Erlaubnis gilt. „Virtuelle Automatenspiele“ deckt Online-Spielautomaten ab; Online-Poker und Sportwetten sind eigene Arten. Eine Erlaubnis für eine Art deckt die anderen nicht ab.
Erlaubnisinhaber
Die Gesellschaft, die die Erlaubnis hält — nicht die Marke, unter der ein Angebot auftritt. Ein Erlaubnisinhaber kann mehrere Marken führen; mehrere Marken können also zum selben Unternehmen gehören.
Erstmalige Erlaubnis
Das im Register ausgewiesene Datum der ersten Erlaubniserteilung für eine Domain — nicht das Datum, ab dem eine Marke online war, und nicht das einer späteren Folgeerlaubnis. Grundlage für den größten Teil der Achse Lizenzhistorie.

F

Folgeerlaubnis
Die Fortschreibung einer befristeten Erlaubnis nach Ablauf der ersten Frist — ein zweiter bestandener Prüfvorgang, keine Korrektur der ersten Erlaubnis. Fehlt sie, läuft meist nur die erste Frist noch.

G

GGL
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Seit dem 1. Januar 2023 zuständig für Erteilung und Aufsicht der Erlaubnisse für Online-Glücksspiel in Deutschland. Vor diesem Datum lag die Erteilung bei den einzelnen Bundesländern im Rahmen einer Übergangsregelung — daher tragen mehrere Einträge dieser Datenbank ein Erstdatum vor 2023.
Glücksspielstaatsvertrag
Der Staatsvertrag der Länder, der den Rahmen setzt. Die Fassung von 2021 hat virtuelle Automatenspiele bundesweit erlaubnisfähig gemacht und die Grundlage für OASIS und LUGAS geschaffen.
Gruppenebene
Eine Unternehmensgruppe kann mehrere Erlaubnisinhaber gleichzeitig halten. Das Register zählt jeden Inhaber einzeln; die tatsächliche Konzentration auf Gruppenebene liegt deshalb über der im Register sichtbaren.

K

Konzentration
Wie wenige Erlaubnisinhaber wie viele der eingetragenen Marken-Domains halten. In diesem Markt hält ein einziger Inhaber über ein Drittel aller Domains mit Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele — Details im Whitelist-Report.

L

LUGAS
Das anbieterübergreifende Aktivitätssystem. Über LUGAS läuft das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat über alle erlaubten Anbieter zusammen, und es verhindert gleichzeitiges Spielen bei mehreren Anbietern.

M

Mobile Nutzung
Das Prüfkriterium, ob Browser-Nutzung und eine eigene App als Angabe belegt sind. Eine nicht belegte App-Angabe bedeutet nicht, dass keine App existiert — nur, dass keine überprüfbare Angabe dazu vorliegt.

N

Nachweislage
Ein in dieser Datenbank beschriebenes, aber mit Gewicht null geführtes Kriterium: wie viel ein Anbieter über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus veröffentlicht. Nicht bewertet, weil sich der Abruf der Anbieterseiten von dieser Position aus nicht für alle gleich belegen lässt.

O

OASIS
Die bundesweite Spielersperrdatei. Jeder erlaubte Anbieter muss vor jeder Anmeldung abfragen, ob eine Sperre vorliegt. Eine Selbstsperre wirkt bei allen erlaubten Anbietern, nicht nur bei dem, wo sie beantragt wurde.

P

Primärquelle
Eine Quelle, die die Tatsache selbst dokumentiert — Register, Gesetzestext, Gerichtsentscheidung. Abzugrenzen von einer Sekundärquelle, die darüber lediglich berichtet.
Prüfprotokoll
Die Einzelseite zu einem Anbieter in dieser Datenbank: Rechenweg je Kriterium, Registerlage, veröffentlichte Angaben und die dokumentierten Lücken.

R

Registertransparenz
Das Prüfkriterium, wie eindeutig ein Angebot einem Erlaubnisinhaber und einem Vertriebsgebiet zuzuordnen ist. Sinkt mit jeder weiteren Marke am selben Inhaber und mit einem auf ein Bundesland begrenzten Gebiet.
Regulatorischer Meilenstein
Ein datierter gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Stichtag, der vor der ersten eigenen Erhebung liegt — etwa das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 oder die vollständige Übernahme der Aufsicht durch die GGL 2023. Aus öffentlichen Quellen belegt, nicht aus eigener Messung.
RTP
Return to Player, die englische Bezeichnung für Auszahlungsquote. Beide Begriffe meinen denselben statistischen Erwartungswert; ein RTP von 96 % entspricht einer Auszahlungsquote von 96 %.

S

Sitzstaat
Der Staat der im Register eingetragenen Adresse eines Erlaubnisinhabers — zu unterscheiden vom SitzORT, der bei gleichem Staat unterschiedlich geschrieben sein kann (etwa San Giljan und St. Julian's, dieselbe maltesische Gemeinde in unterschiedlicher Schreibweise).
Skala (Prüfkriterien)
Bei Auszahlungsquote und Spielauswahl wird nicht auf 0 bis 100 gerechnet, sondern über ein engeres Band, in dem sich die Anbieter tatsächlich unterscheiden — etwa 93 bis 97 % bei der Quote. Eine weite Skala würde alle Anbieter fälschlich als nahezu identisch ausweisen.
Spielauswahl
Das Prüfkriterium zur Zahl der angebotenen Spiele, gerechnet aus der Anbieterangabe — nicht aus einer eigenen Zählung. Da alle Angaben nach oben offen sind (Form „X+“), wird stets mit der Untergrenze gerechnet.
Subdomain-Eintrag
Das Register trägt Domains ein, nicht Markennamen. Eine Erlaubnis für eine Subdomain (etwa casino.beispiel.de) deckt die Hauptadresse nicht automatisch mit ab, und umgekehrt.

T

Teilnenner
Steht eine Note auf weniger als sechs Kriterien, weist diese Datenbank den Nenner aus — etwa „bewertet auf 5 von 6 Kriterien“. Eine solche Note ist mit einer aus sechs Kriterien nicht unmittelbar vergleichbar.

V

Verantwortungsvolles Spielen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmechanismen — Einzahlungslimit, Selbstsperre über OASIS — und die kostenlosen, anonymen Beratungsstellen (bzga.de, check-dein-spiel.de, Sucht-Hotline 0800 1 372 700). Auf jeder Seite mit Anbieterbezug ausgewiesen.
Vertriebsgebiet
Das im Register eingetragene Gebiet, für das eine Erlaubnis gilt. „Länderübergreifend“ bedeutet bundesweit; steht dort ein einzelnes Land wie Schleswig-Holstein, gilt die Erlaubnis auch nur dort.

W

Whitelist
Das öffentliche Register der GGL über alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Eine Whitelist ist keine Bestenliste: sie sagt, wer anbieten darf — nicht, wer gut ist.

Z

Zahlungsweg
Das Verfahren einer Ein- oder Auszahlung. Bestimmt die Tempoklasse einer Auszahlung — Sofortüberweisungs- und E-Wallet-Verfahren liegen bei Minuten bis Stunden, eine SEPA-Überweisung braucht Bankarbeitstage. Details unter Zahlungswege.

Die drei Verwechslungen, auf die es ankommt

Whitelist ist keine Bestenliste. Ein Eintrag im Register sagt, dass ein Anbieter anbieten darf — nicht, dass er gut ist. Deshalb beginnt die Bewertung in dieser Datenbank erst nach dem Registereintrag, mit sechs Prüfkriterien.

Auszahlungsquote ist nicht Auszahlungstempo. Die Quote ist ein statistischer Erwartungswert über sehr viele Runden, das Tempo hängt am Zahlungsweg. Eine hohe Quote macht keine Auszahlung schneller; die Mechanik dahinter steht unter Zahlungswege.

Marke ist nicht Unternehmen. Ein Erlaubnisinhaber kann mehrere Marken führen, also können zwei Seiten mit verschiedenem Namen zur selben Gesellschaft gehören. Wie stark der erlaubte Markt konzentriert ist, zeigt der Whitelist-Report.

Eine Folgeerlaubnis ist kein Warnzeichen. Der Begriff wird oft als Korrektur missverstanden, als hätte es an der ersten Erlaubnis etwas zu beheben gegeben. Er bedeutet das Gegenteil: eine Erlaubnis wird befristet erteilt, und eine Folgeerlaubnis belegt einen zweiten bestandenen Prüfvorgang nach Ablauf der ersten Frist. Fehlt sie, heißt das meist nur, dass die erste Frist noch läuft — nicht, dass etwas fehlt.

Der Sitzort ist nicht immer eindeutig geschrieben. Malta hat sowohl maltesische als auch englische Ortsnamen im amtlichen Gebrauch, und das Register verwendet beide je nach Eintrag. Wer Sitzorte naiv zählt, kommt auf mehr verschiedene Standorte, als tatsächlich existieren — deshalb weist diese Datenbank Sitzstaaten aus und keine Städteliste.

Ein Erlaubnisinhaber ist nicht dasselbe wie eine Unternehmensgruppe. Das Register führt Gesellschaften, nicht Konzerne. Eine Gruppe mit mehreren Tochtergesellschaften kann mehrere Erlaubnisinhaber gleichzeitig halten, die im Register als getrennte, voneinander unabhängige Einträge erscheinen. Jede Auswertung dieser Datenbank, die nach Erlaubnisinhaber gruppiert, unterschätzt deshalb die tatsächliche Konzentration auf Gruppenebene — sie kann nur belegen, was das Register selbst ausweist.

Eine Registeränderung ist nicht dasselbe wie eine bessere Bewertung. Wenn ein Anbieter in der Register-Chronik mit einer Datenänderung erscheint, ist das eine belegte Tatsache aus dem Vergleich zweier Erhebungsstände — keine redaktionelle Verbesserung und keine rückdatierte Aufwertung. Eine Note steigt oder sinkt nur, wenn sich der zugrunde liegende Registerwert tatsächlich geändert hat, und das ist an der Chronik nachvollziehbar, nicht nur behauptet.

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Der rechtliche Rahmen hinter diesen Begriffen steht unter GGL-Lizenz, die Rechenbegriffe dieser Datenbank in der Methodik, und alle bewerteten Anbieter im Online Casino Vergleich.