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Prüfverfahren · Stand Juli 2026

Methodik: wie diese Casino Testberichte entstehen und gewichtet werden

Jede Note auf dieser Seite ist eine veröffentlichte Rechnung, keine Meinung. Auf dieser Seite steht, welche 6 Kriterien eingehen, mit welchem Gewicht, aus welcher Quelle jeder Wert stammt — und was wir ausdrücklich nicht tun.

Die Formel

Die Gesamtnote entsteht aus gewichteten Einzelpunkten. Jedes Kriterium wird auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet, mit seinem Gewicht multipliziert und durch die Summe der Gewichte geteilt — wobei nur belegte Kriterien in den Nenner eingehen:

Gesamtnote = Σ (Gewicht × Punkte) / Σ (Gewicht, sofern Punkte vorliegen)

Der zweite Teil ist der wichtige. Ein Kriterium ohne Beleg wird nicht mit einer Null bestraft und nicht mit einem Mittelwert geschönt — es fällt aus der Rechnung heraus, und die Note weist aus, auf wie vielen Kriterien sie beruht. Eine Note aus fünf von sechs Kriterien ist deshalb ausdrücklich als solche markiert und nicht mit einer Note aus sechs Kriterien vergleichbar.

Die Formel an einem echten Eintrag

Abstrakt ist eine Formel schwer zu prüfen. Deshalb hier dieselbe Rechnung mit den tatsächlichen Werten eines Anbieters dieser Datenbank — bwin Casino:

Rechenbeispiel: Gewicht mal Punkte je Kriterium für bwin Casino
KriteriumGewichtPunkteGewicht × Punkte
Lizenzhistorie 30 55 1.650
Registertransparenz 20 100 2.000
Auszahlungsquote 15 88 1.320
Betreiber & Sitz 15 100 1.500
Spielauswahl 10 50 500
Mobile Nutzung 10 100 1.000
Summe 100 7.970

7.970 ÷ 100 = 79,70 auf der Skala 0–100, umgerechnet auf 0–5 ergibt das 3,99 — gerundet die veröffentlichte Note. Wer diese Zahlen nachrechnen will: dieselben sechs Werte stehen im Prüfprotokoll von bwin Casino, Zeile für Zeile mit Quelle und Rechenweg.

Die Gewichtung der 6 Kriterien

Die Gewichte summieren sich auf 100 Punkte. Sie sind unsere Vorgabe — unter Testgewichtung können Sie sie selbst verschieben und die Rangliste neu ordnen lassen.

Gewicht je Kriterium — Lizenzhistorie trägt allein fast ein Drittel der Note
Lizenzhistorie 30 Registertransparenz 20 Auszahlungsquote 15 Betreiber & Sitz 15 Spielauswahl 10 Mobile Nutzung 10 Nachweislage
Gewichtung der Prüfkriterien mit Quelle je Kriterium
Kriterium Gewicht Was gemessen wird
Lizenzhistorie 30 Das Datum der erstmaligen GGL-Erlaubnis und das Vorliegen einer Folgeerlaubnis. Nicht gemessen wird, OB eine Erlaubnis besteht — das ist die Eintrittsschwelle dieser Datenbank, keine Bewertung.
Registertransparenz 20 Drei im Register dokumentierte Angaben: das Vertriebsgebiet, die Anzahl der Marken beim selben Erlaubnisinhaber, und ob die betriebene Domain der eingetragenen entspricht.
Auszahlungsquote 15 Die vom Anbieter veröffentlichte Auszahlungsquote. Das ist eine Anbieterangabe, keine eigene Messung — wir haben nirgends gespielt und können sie nicht nachrechnen.
Betreiber & Sitz 15 Der im Register eingetragene Erlaubnisinhaber und dessen Sitz laut eingetragener Adresse. Der Sitz wird ausgewiesen, aber NICHT bewertet: ein maltesischer Sitz ist in dieser Branche der Normalfall (27 von 35 Erlaubnisinhabern) und kein Qualitätsmangel.
Spielauswahl 10 Die vom Anbieter angegebene Anzahl an Slots. Live-Casino-Angebote sind separat und derzeit nicht belegt.
Mobile Nutzung 10 Ob das Angebot mobil im Browser nutzbar ist und ob eine eigene App ausgewiesen wird.
Nachweislage Angaben, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen und deshalb tatsächlich zwischen Anbietern variieren: veröffentlichter RTP je Spiel, Audit-Zertifikat, telefonischer Support, publizierte Auszahlungsdauer.

Ein Gewicht von „—“ bedeutet: das Kriterium ist beschrieben, aber noch nicht flächendeckend belegbar und geht deshalb in keine Note ein. Ein Kriterium, das sich nicht für alle Anbieter gleich erheben lässt, beeinflusst hier keine Note.

Die fünf Belegstufen

Jeder einzelne Wert trägt eine dieser fünf Stufen. Sie sagen nicht, ob ein Wert gut ist, sondern wie gut er belegt ist:

belegt
Aus einer Primärquelle mit Datum — Register, Gesetzestext, Gerichtsentscheidung.
Anbieterangabe
Der Anbieter gibt es selbst an, überprüfbar veröffentlicht, aber von außen nicht selbst messbar. Wird als Angabe ausgewiesen, nie als Messung.
abgeleitet
Aus belegten Werten errechnet oder erschlossen — etwa eine Auszahlungsdauer, die sich aus dem Zahlungsweg ergibt und nicht aus einer Stoppuhr.
nicht belegt
Keine überprüfbare Quelle vorhanden. Bleibt leer und fällt aus der Rechnung.
nicht prüfbar
Der Wert existiert, ist aber von außen grundsätzlich nicht überprüfbar. Wird benannt, nicht geschätzt.

Der Unterschied zwischen den letzten beiden Stufen ist klein im Wortlaut und groß in der Sache. Nicht belegt heißt: eine Quelle könnte existieren, wurde aber nicht gefunden — ein zweiter Abruf könnte das ändern. Nicht prüfbar heißt: der Abruf selbst ist von dieser Position aus nicht belastbar möglich, unabhängig davon, wie oft man es versucht. Das Kriterium Nachweislage trägt diese Stufe, weil der Zugriff auf die Anbieterseiten einen Standort in Deutschland verlangt und mehrere Seiten mit einer Fehlermeldung, einer geografischen Sperre oder einer inhaltslosen Programmhülle antworten. Der Unterschied entscheidet, ob ein späterer Versuch sinnvoll ist oder nicht — und deshalb wird er hier nicht verwischt.

Warum sechs Kriterien und nicht mehr

Eine Datenbank, die alles bewerten will, was einen Anbieter ausmachen könnte, endet mit Kriterien, die sich nicht für alle Anbieter gleich erheben lassen — und genau das ist der Fehler, den diese Methodik vermeidet. Ausgewählt sind sechs Achsen, weil sich jede von ihnen für alle 10 Anbieter mit Quelle und Datum belegen lässt. Alles, was diese Bedingung nicht erfüllt, ist entweder gar nicht erst als Kriterium aufgenommen oder — im Fall der Nachweislage — mit Gewicht null beschrieben, aber unbewertet.

Nicht aufgenommen sind deshalb unter anderem: Support-Qualität (setzt eine echte Kontaktaufnahme voraus), Bedienbarkeit der Seite (ein subjektives Urteil ohne Konto), der Wert eines Bonusangebots (fehlende Umsatzbedingungen und Fristen machen jede Rechnung erfunden) und eine Auszahlungsdauer in Minuten (sie hängt am Zahlungsweg, nicht am Anbieter — die Klassen dazu stehen unter Zahlungswege, ohne in die Note einzugehen). Jedes davon wäre für einen Nutzer interessant. Keines davon lässt sich von dieser Position aus für alle Anbieter gleich nachprüfen, und ein Kriterium, das nur bei einem Teil der Anbieter belastbar ist, würde die Note nicht präziser machen, sondern nur die Herkunft der Ungenauigkeit verschleiern.

Was wir nicht tun

Dieser Abschnitt ist kein Kleingedrucktes, sondern der Grund, warum die übrigen Angaben belastbar sind. Wir behaupten keine Erfahrung, die wir nicht haben:

  • Kein Konto, keine Einzahlung, keine Auszahlung. Bei keinem der bewerteten Anbieter wurde ein Konto eröffnet oder Geld bewegt. Ein „Selbsttest“, den es nicht gegeben hat, wird hier auch nicht beschrieben.
  • Keine Auszahlungsdauer in Minuten. Wo die Dauer eine Rolle spielt, wird sie aus dem Zahlungsweg abgeleitet und als Klasse benannt — nicht als Zahl erfunden.
  • Keine Bonusbeträge oder Umsatzbedingungen aus zweiter Hand. Bonusangaben erscheinen ausschließlich als wörtliches Zitat des Anbieters, ohne eigene Rechnung darauf.
  • Keine Bewertungshistorie vor dem ersten Erhebungsstand. Es gibt keine „Note von 4,2 auf 4,6 gestiegen“-Verläufe. Eigene Erhebungen dokumentieren wir ab Juli 2026; alles Ältere in der Register-Chronik stammt ausschließlich aus datierten öffentlichen Quellen.
  • Keine Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Anbieter ohne Eintrag im Register der GGL werden hier nicht bewertet und nicht verlinkt — auch nicht als Alternative.
  • Keine Nutzerbewertungen. Ein nicht überprüfbarer Vorwurf gegen einen erlaubten Anbieter wäre kein Signal, sondern ein Risiko. Wer ein Problem hat, findet den offiziellen Weg unter Beschwerde einlegen.

Die Quellen

In der Reihenfolge ihres Gewichts. Bei Widersprüchen gilt die jeweils höherstehende Quelle, und der Widerspruch wird am Wert vermerkt:

  1. Register der GGL — Erlaubnisinhaber, Marke, Erlaubnisart, Erlaubnisdatum, Vertriebsgebiet. Die einzige Quelle, die über Aufnahme in diese Datenbank entscheidet.
  2. Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen — für alles Rechtliche, mit Aktenzeichen und Datum.
  3. Impressum und AGB des Anbieters — für Betreiber, Sitz und Konzernzuordnung.
  4. Veröffentlichte Angaben des Anbieters — für Spielanzahl, Auszahlungsquote, mobile Nutzung. Immer als Angabe gekennzeichnet.
  5. Eigene datierte Erhebung — für alles, was wir selbst von außen nachsehen können, etwa ob eine Erlaubnisnummer auf der Website überhaupt auffindbar ist.

Wenn zwei Quellen sich widersprechen

Bei sechs Kriterien und 10 Anbietern kommt das vor: eine Anbieterangabe weicht von einer späteren Registerangabe ab, oder zwei Abrufe derselben Seite liefern unterschiedliche Zahlen. Die Regel dafür ist einfach und in der Quellenliste oben bereits angelegt: die höherstehende Quelle gewinnt. Eine Registerangabe schlägt eine Anbieterangabe, ein Gesetzestext schlägt beide.

Der Widerspruch selbst wird dabei nicht gelöscht, sondern am Wert vermerkt — mit beiden Zahlen und beiden Daten. Das unterscheidet eine Korrektur von einer stillen Änderung: eine Korrektur ist nachvollziehbar, eine stille Änderung ist es nicht. Wo ein solcher Vermerk zu einer tatsächlichen Verschiebung der Note führt, erscheint er zusätzlich als datierter Eintrag in der Register-Chronik.

Änderungen an dieser Methodik

Version 1.0, veröffentlicht Juli 2026. Dies ist die erste Fassung — es gibt bewusst keine rückdatierte Versionshistorie. Künftige Änderungen an Gewichten, Kriterien oder Belegstufen werden hier mit Datum und Begründung dokumentiert, weil eine Note nur vergleichbar ist, wenn nachvollziehbar bleibt, nach welcher Fassung sie berechnet wurde.

Ein konkretes Beispiel, wie ein solcher Eintrag aussehen wird: ließe sich die Nachweislage künftig für alle 10 Anbieter gleich erheben — etwa weil ein Zugriffsweg ohne deutschen Standort verfügbar wird —, bekäme sie ein Gewicht ungleich null und würde in die Rechnung aufgenommen. Das wäre keine stille Anpassung, sondern eine Änderung von Version 1.0 auf 1.1, mit dem Datum des Wechsels, dem neuen Gewicht und der Begründung, warum die Erhebung ab diesem Zeitpunkt belastbar ist. Jede Note, die vor diesem Datum berechnet wurde, bliebe unter der alten Fassung nachvollziehbar — sie würde nicht rückwirkend neu berechnet und stillschweigend ersetzt.

Umgekehrt gilt derselbe Maßstab für jede Verschärfung: würde sich zeigen, dass eine der fünf Belegstufen in der Praxis zu grob ist — etwa weil „Anbieterangabe“ Fälle zusammenfasst, die unterschiedlich belastbar sind —, würde eine zusätzliche Stufe eingeführt und hier dokumentiert, bevor sie irgendwo in einer Tabelle erscheint. Eine Methodik, die sich ändert, ohne das offenzulegen, wäre keine Methodik mehr, sondern eine Behauptung.

Häufige Fragen

Haben Sie bei diesen Anbietern selbst gespielt?

Nein. Es wurde bei keinem der bewerteten Anbieter ein Konto eröffnet, eingezahlt oder ausgezahlt. Diese Datenbank bewertet ausschließlich öffentlich belegbare Angaben — das Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und die Angaben der Anbieter selbst. Jeder Wert trägt seine Quelle und sein Prüfdatum, damit Sie das nachrechnen können.

Warum steht bei manchen Werten „nicht belegt“?

Weil für diesen Punkt keine überprüfbare Quelle vorliegt. Eine Lücke wird als Lücke ausgewiesen und nicht mit einer Schätzung gefüllt. Ein Kriterium ohne Beleg fällt aus der Rechnung heraus — es zieht die Note weder nach unten noch nach oben, und der verkleinerte Nenner wird an der Note ausgewiesen.

Kann ich die Gewichtung ändern?

Ja. Die hier veröffentlichten Gewichte sind unsere Vorgabe, nicht Ihre. Unter Testgewichtung verschieben Sie jedes Kriterium selbst und die Rangliste ordnet sich live neu. Der Sinn der offengelegten Formel ist genau das: eine Rechnung, die Sie nachvollziehen und auch anders führen können.

Wie oft werden die Daten geprüft?

Der Registerbestand wird monatlich neu erhoben; der Stand dieser Seite ist Juli 2026. Jeder einzelne Wert trägt zusätzlich sein eigenes Prüfdatum, weil nicht alle Angaben gleich schnell veralten: ein Erlaubnisdatum ändert sich nie mehr, eine Spielanzahl laufend. Änderungen am Registerbestand landen datiert in der Register-Chronik.

Warum sind hier nur zehn Anbieter aufgeführt?

Weil nur diese 10 Marken zum Erhebungsstand mit einer deutschen Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele im Register der GGL geführt werden und für diese Datenbank vollständig erhoben wurden. Wer nicht in der Whitelist steht, steht nicht in dieser Datenbank — auch dann nicht, wenn die Seite auf Deutsch erreichbar ist.

Wer steht hinter dieser Bewertung?

Die Redaktion dieser Datenbank. Die Rangfolge entsteht rechnerisch aus den veröffentlichten Kriterien und Gewichten — sie ist damit an nachprüfbare Werte gebunden, nicht an eine Einschätzung. Wie wir Werbung kennzeichnen, steht im Werbehinweis.