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Werkzeug · Stand Juli 2026

Register-Chronik: was sich im GGL-Register nachweisbar geändert hat

Diese Chronik enthält nur, was datiert belegbar ist: regulatorische Meilensteine, Änderungen am Erlaubnisregister und eigene, datierte Erhebungen. Keine erfundenen Verläufe, keine rückdatierten Bewertungen — und jeder Eintrag ist gekennzeichnet, woher er stammt.

3 Einträge · 2 aus Primärquellen · 1 aus eigener Erhebung · Zeitraum 2021–2026

  1. Datenänderung

    Erste Erhebung des Registerbestands

    Erstmalige Auswertung der GGL-Whitelist für diese Datenbank: 167 Registereinträge, davon 35 Erlaubnisinhaber für virtuelle Automatenspiele mit zusammen 113 erfassten Marken. 27 der 35 Erlaubnisinhaber haben ihren Sitz in Malta, alle 35 ein länderübergreifendes Vertriebsgebiet. 4 der 35 Inhaber halten zusätzlich eine separate, auf Schleswig-Holstein begrenzte Erlaubnis für Online-Casinospiele.

    eigene Erhebung GGL-Whitelist · Stand 27.07.2026

  2. Regulatorischer Meilenstein

    GGL übernimmt die vollständige Aufsicht

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) ist ab diesem Datum allein zuständig für die Erlaubniserteilung und die Aufsicht über den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland.

    Primärquelle Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · Stand 01.01.2023

  3. Regulatorischer Meilenstein

    Glücksspielstaatsvertrag 2021 tritt in Kraft

    Virtuelle Automatenspiele werden bundesweit erlaubnisfähig. Ab diesem Datum benötigt jedes in Deutschland rechtskonform tätige Online-Casino eine Erlaubnis; zugleich gelten das anbieterübergreifende Einzahlungslimit und die Anbindung an das Sperrsystem OASIS.

    Primärquelle Glücksspielstaatsvertrag 2021 · Stand 01.07.2021

Alle Einträge auf einer Achse — 3 datierte Punkte von 01.07.2021 bis 27.07.2026

Primärquelle eigene Erhebung

Warum der 1. Juli 2021 mehr erklärt, als er auf den ersten Blick sagt

Der erste Eintrag dieser Chronik ist kein Nebensatz — er ist der Grund, warum sich manche Daten im Online Casino Vergleich nicht so einordnen lassen, wie es zunächst scheint. Vor dem 1. Juli 2021 waren virtuelle Automatenspiele in Deutschland nicht bundesweit erlaubnisfähig; ein Erlaubnisdatum, das vor diesem Stichtag liegt, kann diese Erlaubnisart deshalb streng genommen nicht abdecken — es muss sich auf eine andere Erlaubnisart wie Sportwetten beziehen, die schon vorher zulässig war. Mehrere Anbieter dieser Datenbank haben ein Erstdatum vor diesem Stichtag, und diese Chronik ist die Stelle, an der der Grund dafür dokumentiert ist, statt nur an der Zahl selbst zu kleben.

Ebenso hängt an diesem Datum die Anbindung an das Sperrsystem OASIS und das anbieterübergreifende Einzahlungslimit — beide gelten seit demselben Stichtag verbindlich für jedes in Deutschland rechtskonforme Angebot. Ein regulatorischer Meilenstein wie dieser ist damit keine Randnotiz zur Geschichte, sondern die Erklärung für Regeln, die auf jeder Seite mit Anbieterbezug in dieser Datenbank sichtbar sind.

Wie ein künftiger Eintrag hier entstehen würde

Diese Chronik hat bislang einen einzigen Eintrag aus eigener Erhebung, weil es erst einen Erhebungsstand gibt. Damit nachvollziehbar bleibt, was hier künftig erscheint und wie, lohnt sich ein Blick auf den Mechanismus selbst — nicht als Versprechen, sondern als Beschreibung.

Jede erneute Erhebung hält den vollständigen Bestand der zehn geführten Anbieter als eigene Momentaufnahme fest. Weicht ein Feld — etwa eine neu ausgewiesene Folgeerlaubnis, ein geändertes Vertriebsgebiet oder eine aktualisierte Anbieterangabe — vom vorherigen Stand ab, entsteht daraus automatisch ein Eintrag mit beiden Werten, beiden Daten und der betroffenen Domain. Eine Verbesserung, die niemand tatsächlich erhoben hat, kann auf diesem Weg nicht entstehen, weil es ohne abweichenden zweiten Snapshot schlicht keinen Eintrag gibt.

Das unterscheidet diese Chronik von einer redaktionellen Nachricht: hier schreibt niemand einen Text über eine Änderung, die er für berichtenswert hält. Der Eintrag entsteht als Nebenprodukt der Erhebung selbst, bevor irgendjemand eine Einschätzung dazu abgeben könnte.

Wie Sie einen Eintrag selbst nachprüfen

Jeder Eintrag dieser Chronik verlinkt auf seine Quelle, und diese Verlinkung ist kein Beiwerk, sondern der Punkt der ganzen Seite: eine Chronik, die man nicht nachprüfen kann, wäre nur eine Behauptung mit Datum. Bei den beiden regulatorischen Meilensteinen führt der Link auf die Rechtsgrundlagen-Seite der GGL selbst; beim eigenen Erhebungseintrag auf die öffentliche Whitelist, aus der die genannten Zahlen — 167 Registereinträge, davon 35 mit Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele — direkt stammen.

Wer die Zahlen im dritten Eintrag im Detail nachvollziehen will, findet die vollständige Auswertung mit allen Zwischenschritten im Whitelist-Report — dort steht dieselbe Erhebung, aber mit der Konzentrationsanalyse, die hier keinen Platz hätte.

Der Unterschied zwischen einem Stand und einem Eintrag hier

Jede Seite dieser Datenbank zeigt einen Stand — den aktuellen Wert nach der letzten Erhebung. Diese Chronik zeigt etwas anderes: die Bewegung zwischen zwei Ständen. Ein Prüfprotokoll beantwortet „was gilt heute“, diese Seite beantwortet „was hat sich seit wann geändert und warum“. Beide Antworten stammen aus derselben Datengrundlage, aber nur die zweite braucht mehr als einen einzigen Zeitpunkt, um überhaupt zu existieren — deshalb ist diese Chronik zwangsläufig die Seite, die am langsamsten wächst. Wer beide Antworten zusammen lesen will, findet den Stand auf der jeweiligen Anbieterseite und die Bewegung dorthin, wenn sie eintritt, genau hier.

Was sich am 1. Januar 2023 änderte — und was nicht

Der zweite Meilenstein dieser Chronik markiert einen Wechsel der zuständigen Stelle, nicht einen Wechsel der Rechtslage. Vor diesem Datum lag die Erteilung von Erlaubnissen für virtuelle Automatenspiele bei einzelnen Bundesländern im Rahmen einer Übergangsregelung; seit dem 1. Januar 2023 führt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder diese Aufgabe allein und bundesweit einheitlich fort.

Für die Bewertung in dieser Datenbank hat das eine wichtige Konsequenz, die sich leicht falsch lesen lässt: ein Erlaubnisdatum vor 2023 ist kein Hinweis auf eine schwächere oder ältere Aufsicht. Die GGL führt jede vor ihrer Zuständigkeit erteilte Erlaubnis unverändert fort, und für die Achse Lizenzhistorie zählt allein die Dauer seit dem Erstdatum — unabhängig davon, welche Behörde es ursprünglich vergeben hat. Der Wechsel der Zuständigkeit selbst bewegt in dieser Datenbank keine einzige Note.

Warum die Kategorie Gerichtsentscheidung existiert, auch ohne aktuellen Eintrag

Diese Chronik führt eine eigene Kategorie für Gerichtsentscheidungen, obwohl derzeit keine dort einsortiert ist. Der Grund: ein Urteil mit Aktenzeichen und Datum ist eine echte Primärquelle wie ein Gesetzestext, und die Struktur dieser Seite soll einen solchen Eintrag aufnehmen können, sobald er die zehn hier geführten Anbieter tatsächlich betrifft — ohne dass dafür erst eine neue Kategorie erfunden werden müsste. Eine leere Kategorie ist ehrlicher als eine, die erst bei Bedarf nachträglich eingeführt wird und dadurch den Verdacht weckt, es gebe kein durchdachtes Konzept hinter der Struktur dieser Seite.

Von den fünf Kategorien, die diese Chronik technisch aufnehmen kann, sind bislang zwei belegt: der regulatorische Meilenstein und die Datenänderung aus eigener Erhebung. Eine Lizenzerweiterung — der Fall, dass ein Anbieter zu seiner Automatenspiel-Erlaubnis eine weitere Erlaubnisart hinzugewinnt — ist bei den zehn geführten Anbietern seit dem ersten Erhebungsstand nicht aufgetreten. Das ist keine Lücke in der Beobachtung, sondern schlicht die bisherige Registerlage; ein solcher Eintrag entstünde automatisch, sobald er im Register tatsächlich vorkäme, ohne dass am Mechanismus selbst etwas geändert werden müsste.

Was ein Abgang aus dem Register für diese Datenbank praktisch bedeutet

Verliert einer der zehn geführten Anbieter seine Erlaubnis, verschwindet er nicht nur aus dieser Chronik als Randnotiz — er verschwindet aus der gesamten Datenbank. Sein Prüfprotokoll, seine Zeile in der Rangliste und seine Spalte im Prüfstand würden beim nächsten Build entfernt, weil die Aufnahmebedingung dieser gesamten Datenbank ein bestehender Registereintrag ist, keine einmal erteilte, aber inzwischen erloschene Erlaubnis. Der Abgang selbst bliebe trotzdem als datierter Eintrag hier stehen — die Chronik dokumentiert auch das Ende eines Eintrags, nicht nur seinen Anfang — mit demselben Datum, derselben Quelle und derselben Belegpflicht wie jede Aufnahme.

Wie sich ein regulatorischer Meilenstein von einer eigenen Erhebung technisch unterscheidet

Ein regulatorischer Meilenstein wird von Hand mit Quelle und Datum eingetragen, weil er außerhalb jedes Snapshot-Vergleichs liegt — der Glücksspielstaatsvertrag 2021 lässt sich nicht aus einem Registerabgleich ableiten, er ist ein Gesetzestext mit einem Inkrafttretensdatum. Eine Datenänderung aus eigener Erhebung entsteht dagegen ausschließlich maschinell, aus dem Vergleich zweier Snapshots. Beide Eintragsarten landen in derselben Liste und tragen dieselbe Struktur — Datum, Titel, Text, Quelle —, aber nur die zweite kann rein rechnerisch nie eine Falschbehauptung enthalten, weil kein Mensch sie formuliert, sondern ausschließlich ein Vergleich zweier bereits erhobener Zahlen.

Warum diese Seite keine Benachrichtigung anbietet

Diese Chronik lässt sich nicht abonnieren, und es gibt keine E-Mail-Benachrichtigung bei einem neuen Eintrag. Wer über Änderungen informiert bleiben will, muss die Seite selbst erneut aufrufen — eine bewusste Einschränkung, weil ein Benachrichtigungssystem eine Speicherung von Kontaktdaten voraussetzen würde, die diese Datenbank an keiner Stelle betreibt. Wer regelmäßig prüfen will, findet an dieser Stelle immer den vollständigen, aktuellen Stand, nie nur einen veralteten Ausschnitt.

Der Registerbestand wird einmal im Monat neu erhoben. Ein neuer Eintrag entsteht deshalb frühestens bei der nächsten planmäßigen Erhebung, nicht laufend — ein System, das jede Minute neu abgleicht, würde für einen Registerbestand, der sich in der Praxis über Wochen kaum bewegt, unnötigen Aufwand gegen einen unveränderten Stand betreiben. Der Zeitpunkt der letzten Erhebung steht bei jedem Eintrag als Datum; daraus lässt sich ableiten, wie aktuell diese Chronik gerade ist. Ein großer zeitlicher Abstand zum aktuellen Datum ist dabei kein Anzeichen für ein Versäumnis, sondern schlicht der Beweis, dass sich am Registerbestand seit der letzten Erhebung nichts geändert hat, was einen neuen Eintrag rechtfertigen würde.

Was in diese Chronik kommt — und was nicht

Wird aufgenommen

  • Aufnahme oder Abgang im Erlaubnisregister, mit Datum
  • Erweiterung einer Erlaubnis um eine weitere Erlaubnisart
  • Regulatorische Meilensteine mit Inkrafttretensdatum
  • Gerichtsentscheidungen mit Aktenzeichen und Datum
  • Änderungen an Feldern, die zwei eigene Snapshots unterscheiden

Wird nicht aufgenommen

  • Bewertungsverläufe vor dem ersten Erhebungsstand
  • „Erneut geprüft am“ mit Datum vor der ersten Erhebung
  • Versionsnummern, die vergangene Revisionen andeuten
  • Verbesserungen, die niemand gemessen hat
  • Änderungen ohne Quelle oder ohne Datum

Eigene Erhebungen dokumentieren wir ab Juli 2026. Ältere Einträge stammen ausschließlich aus datierten öffentlichen Quellen.

Diese Regeln sind keine Zusicherung für die Zukunft, sondern die Beschreibung dessen, was der Mechanismus oben technisch überhaupt zulässt: ein Eintrag ohne Quelle oder ohne Datum kann in der zugrunde liegenden Struktur gar nicht entstehen, weil beide Felder für jeden Wert dieser Datenbank verpflichtend sind — dieselbe Regel, die auch jedem Wert im Online Casino Vergleich zugrunde liegt.

Chronik einbetten

Die Chronik darf mit Quellenangabe übernommen werden. Das Snippet verweist auf eine bare Listenseite ohne Navigation und ohne kommerziellen Link:

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<p>Quelle: <a href="https://casinotestberichte.de/register-chronik/">casinotestberichte.de — Register-Chronik</a></p>

Die Attributionszeile gehört zum Snippet. Jeder Eintrag verlinkt in der Einbettung dieselbe Primärquelle wie auf der vollständigen Seite.

Häufige Fragen

Warum stehen hier so wenige Einträge?

Weil nur aufgenommen wird, was datiert belegbar ist. Derzeit sind es 3 Einträge: 2 aus Primärquellen und 1 aus eigener Erhebung. Eine längere Liste wäre leicht zu erzeugen und wertlos — sie würde aus Einträgen bestehen, die niemand nachprüfen kann.

Warum gibt es keine Bewertungshistorie?

Weil es sie nicht gibt. Diese Datenbank hat ihre erste Erhebung im Juli 2026 durchgeführt; alles davor wäre erfunden. Sie finden hier deshalb keine Verläufe wie „Note von 4,2 auf 4,6 gestiegen“ und keine „erneut geprüft am“-Angaben mit Datum vor dem ersten Erhebungsstand. Was wir ausdrücklich nicht tun, steht vollständig in der Methodik.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Kennzeichnungen?

Primärquelle heißt: der Eintrag stammt aus einem Gesetzestext, einer Behördenveröffentlichung oder einer Gerichtsentscheidung und ist dort mit Datum nachlesbar. Eigene Erhebung heißt: wir haben den Registerbestand zu einem Datum selbst ausgewertet. Beides ist datiert und nachprüfbar, aber nur das erste ist von uns vollständig unabhängig.

Wie wächst diese Chronik?

Mechanisch. Bei jedem Build wird der komplette Anbieterbestand als Snapshot festgehalten; ein Vergleich mit dem vorherigen Snapshot erzeugt einen datierten Eintrag mit dem geänderten Feld, dem alten und dem neuen Wert. Niemand schreibt diese Einträge von Hand — deshalb kann hier auch nichts erfunden werden.

Wird eine Erlaubnis auch wieder entzogen?

Ja, Erlaubnisse können enden oder beendet werden — dann verschwindet der Eintrag aus dem Register. Ein solcher Abgang erscheint hier als datierter Eintrag, sobald er zwischen zwei Snapshots auftritt. Für die Datenbank hat er eine harte Folge: wer nicht mehr im Register steht, wird nicht mehr geführt.

Warum sind regulatorische Meilensteine aufgeführt, die älter sind als die Seite?

Weil sie datierte öffentliche Fakten sind und den Rahmen erklären, in dem die heutigen Erlaubnisse gelten — der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und die Aufsicht durch die GGL ab 2023. Das ist kein rückdatierter Eigenbeitrag, sondern die Vorgeschichte des Registers.