GGL-Whitelist · Registerstand 30.07.2026
Online Casino Lizenz Deutschland: wer hinter den Marken der GGL-Whitelist steht
Die GGL Whitelist ist das Register, in dem jede Online Casino Lizenz Deutschland verzeichnet ist. Wertet man dieses Register nicht nach Marken, sondern nach Erlaubnisinhabern aus, sieht der erlaubte Markt anders aus als die Anbieterlisten vermuten lassen: 35 Gesellschaften stehen hinter 102 Marken, und die 8 größten halten davon 66 %.
- 35Erlaubnisinhaber für virtuelle Automatenspiele
- 102eingetragene Marken-Domains
- 41Marken beim größten einzelnen Inhaber
- 77 %der Erlaubnisinhaber sitzen auf Malta
Sitz Malta Sitz Deutschland
Alle Zahlen als Tabelle
| Erlaubnisinhaber | Sitz | Marken | kumuliert |
|---|---|---|---|
| Skill On Net Limited | Malta | 41 | 40 % |
| Merkur Bets Malta Limited | Malta | 5 | 45 % |
| Rabbit Entertain IT Limited | Malta | 5 | 50 % |
| Lotto24 AG | Deutschland | 4 | 54 % |
| Trinity Bet Operations Limited | Malta | 4 | 58 % |
| Löwen Play digital GmbH | Deutschland | 3 | 61 % |
| 888 Germany Limited | Malta | 3 | 64 % |
| DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH | Deutschland | 2 | 66 % |
Quelle: GGL-Whitelist · abgerufen am 30.07.2026 · Auswertung: 166 Erlaubnisinhaber im Register, davon 35 mit der Erlaubnisart virtuelle Automatenspiele · Vertriebsgebiet: 35 länderübergreifend, 0 nur Schleswig-Holstein
Online Casino Lizenz Deutschland: wenige Häuser, viele Marken
Die GGL Whitelist beantwortet zuverlässig die Frage, die sie beantworten soll: steht dieser Anbieter drin oder nicht. Was sie nicht beantwortet, weil sie als Liste und nicht als Datensatz veröffentlicht wird, ist die Frage danach — wie viele Unternehmen stehen hinter allen Einträgen? Gruppiert man die Einträge nach Erlaubnisinhaber statt nach Marke, entsteht ein anderes Bild: die erlaubten Online Casinos Deutschlands werden von deutlich weniger Gesellschaften betrieben, als es Marken gibt.
35 Gesellschaften halten eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Auf sie entfallen 102 eingetragene Marken-Domains, im Schnitt 2,9 pro Inhaber. Die Verteilung ist dabei alles andere als gleichmäßig: Skill On Net Limited allein führt 41 Domains, also rund 40 % des gesamten erlaubten Markenbestands. Die 8 größten Inhaber kommen zusammen auf 66 %.
Wer die erlaubten Online Casinos Deutschlands vergleicht, vergleicht deshalb nicht automatisch unterschiedliche Unternehmen. Für Spielende ist das keine Statistik, sondern eine praktische Information. Zwei Seiten mit unterschiedlichem Namen, unterschiedlichem Design und unterschiedlichem Bonus können zur selben Gesellschaft gehören. Wer wegen eines Problems zu einem anderen Anbieter wechselt, wechselt dann möglicherweise nur die Oberfläche — nicht das Unternehmen, das die Auszahlung entscheidet.
Wo die Gesellschaften sitzen
27 der 35 Erlaubnisinhaber sind laut der im Register eingetragenen Adresse auf Malta registriert, 8 in Deutschland. Das ist keine Grauzone: die Erlaubnis erteilt die GGL unabhängig vom Sitz der Gesellschaft, und alle diese Inhaber unterstehen derselben deutschen Aufsicht.
Relevant ist der Sitz aus einem anderen Grund. Er bestimmt, welchem Gesellschaftsrecht die Gesellschaft untersteht, bei der Ihr Guthaben tatsächlich liegt — und im Streitfall, wo diese Gesellschaft ihren Sitz für Zustellungen hat. Diese Angabe steht in jedem Registereintrag, wird aber in Anbietervergleichen fast nie ausgewiesen. Deshalb steht sie hier.
Das Vertriebsgebiet ist bei jedem Automatenspiel-Anbieter bundesweit — bei einer anderen Erlaubnisart nicht
Der am leichtesten zu übersehende Eintrag im Register ist das Vertriebsgebiet, und für virtuelle Automatenspiele fällt die Prüfung hier eindeutig aus: alle 35 Inhaber haben es länderübergreifend eintragen lassen. Für diese Erlaubnisart deckt jede der 102 eingetragenen Domains das gesamte Bundesgebiet ab — keine einzige ist auf ein Bundesland begrenzt.
Das ist nicht dasselbe wie „jede Erlaubnis dieser Inhaber gilt überall“. Vier der 35 Inhaber führen neben virtuellen Automatenspielen zusätzlich eine Erlaubnis für Online-Casinospiele — also Tisch- und Livespiele mit Croupier —, und bei allen vieren ist genau diese zweite Erlaubnisart auf Schleswig-Holstein begrenzt. Wer also bei einem dieser Anbieter ein Tischspiel sucht, landet auf einer anderen Erlaubnis mit einer anderen Reichweite als der, die den Slot-Katalog deckt — und diese Unterscheidung lässt sich an keiner Angebotsseite ablesen, sondern nur im Register.
Für diese Datenbank ist die Konsequenz einfach: sie bewertet ausschließlich virtuelle Automatenspiele, und auf dieser Erlaubnisart ist das Vertriebsgebiet bei allen zehn geprüften Anbietern bundesweit. Ein früherer Stand dieser Auswertung hatte die Schleswig-Holstein-Beschränkung der Online-Casinospiele-Erlaubnis versehentlich der virtuellen-Automatenspiele-Erlaubnis derselben Inhaber zugeschrieben — korrigiert nach erneutem Abgleich mit dem Register am 30.07.2026.
Ein Erlaubnisinhaber, 41 Marken
Die auffälligste Zahl dieser Auswertung steht nicht in der Mitte der Verteilung, sondern an ihrer Spitze. Skill On Net Limited mit Sitz in Malta hält 41 der 102 eingetragenen Marken-Domains — das sind 40 % des gesamten erlaubten Markenbestands, bei einem Anteil von einem einzigen Inhaber unter 35.
Der Abstand nach unten ist steil: der zweitgrößte Inhaber, Merkur Bets Malta Limited, führt 5 Domains. Ein einzelnes Haus hält also rund 8-mal so viele Marken wie das nächstgrößte, und mehr als die 7 nächstplatzierten Inhaber zusammen.
Für Spielende ist das die praktisch folgenreichste Zahl des ganzen Reports. Wer aus einer Liste erlaubter Angebote drei Namen heraussucht, die er noch nie gehört hat, und sie miteinander vergleicht, hat statistisch eine hohe Chance, dreimal denselben Erlaubnisinhaber zu vergleichen — unterschiedliche Namen, unterschiedliche Gestaltung, dieselbe Gesellschaft, dieselbe Auszahlungsentscheidung, dieselben AGB.
Diese Konzentration ist nicht verboten und kein Vorwurf. Ein Erlaubnisinhaber darf beliebig viele Domains eintragen lassen, solange jede einzelne die Anforderungen erfüllt. Der Punkt ist ein anderer: die Whitelist ist als Liste von Angeboten gebaut und wird als solche gelesen. Als Aussage über die Anzahl der Anbieter im Markt taugt sie nicht, und niemand weist darauf hin.
35 von 166: warum die große Zahl in die Irre führt
Im Register stehen insgesamt 166 Erlaubnisinhaber. Diese Zahl wird häufig zitiert, wenn es um den Umfang des erlaubten deutschen Glücksspielmarkts geht — und sie beantwortet eine andere Frage als die, für die sie meist herangezogen wird.
Das Register führt mehrere Erlaubnisarten nebeneinander: Sportwetten, Online-Poker, Online-Casinospiele und virtuelle Automatenspiele. Ein Inhaber kann eine, zwei oder mehrere davon halten, und die überwiegende Mehrheit der 166 Einträge betrifft nicht Automatenspiele. Für die Erlaubnisart virtuelle Automatenspiele — also für das, was umgangssprachlich „Online-Casino“ heißt — bleiben 35 Inhaber übrig, rund 21 % des Registers.
Wer also liest, in Deutschland seien „über 150 Anbieter lizenziert“, und daraus schließt, es gebe entsprechend viele legale Online-Casinos, verrechnet zwei Dinge: Erlaubnisarten mit Anbietern und Inhaber mit Marken. Beide Fehler zeigen in dieselbe Richtung — sie lassen den Markt breiter aussehen, als er ist. Die belastbare Aussage lautet: 35 Gesellschaften, 102 Adressen.
16 von 35 Inhabern führen mehr als eine Marke
Die Konzentration ist kein Sonderfall an der Spitze, sondern die Regel im ganzen Feld: 16 der 35 Inhaber haben mehr als eine Domain eintragen lassen. Nur 19 treten mit einer einzigen Adresse auf.
Das hat eine Folge, die vielen erst im Problemfall auffällt. Die Einzahlungsgrenze von 1.000 € pro Monat wird über die Spielerdatei LUGAS geführt und gilt anbieterübergreifend — nicht pro Marke, nicht pro Konto. Eine Selbstsperre im System OASIS wirkt bei allen erlaubten Anbietern. Und über LUGAS ist auch das parallele Spiel bei zwei erlaubten Anbietern gesperrt. Ein Markenwechsel setzt also weder das Limit zurück noch umgeht er eine Sperre — auch dann nicht, wenn die neue Adresse aussieht wie ein anderes Unternehmen.
Umgekehrt heißt es auch: wer bei einer Marke schlechte Erfahrungen mit der Auszahlungsabwicklung gemacht hat, wechselt mit einer Schwestermarke nicht die Abteilung, die darüber entscheidet. Welche Marken zu welchem Inhaber gehören, steht in der Tabelle oben — und diese Zuordnung ist der einzige Weg, sie zu erkennen, weil sie an keiner Angebotsseite steht.
Wenn die Adresse nach einem anderen Unternehmen klingt
Beim Durchgehen der eingetragenen Domains fällt ein Muster auf, das die reine Zählung nicht sichtbar macht: mehrere Inhaber führen Adressen, deren Namensbestandteil zu einer ganz anderen, bekannten Marke gehört — Domains in der Form eines Spiel-Bereichs unter einer fremden Hauptmarke, etwa als Subdomain eines Nachrichten- oder Portalangebots.
Was sich daraus belegen lässt und was nicht, gehört getrennt. Belegt ist: diese Adresse ist bei diesem Erlaubnisinhaber eingetragen, also verantwortet dieser Inhaber das dort erlaubte Angebot. Nicht belegt ist irgendeine Aussage über die Eigentümerverhältnisse der bekannten Hauptmarke — das Register enthält dazu nichts, und hier wird dazu nichts behauptet.
Ein Detail zeigt, wie weit das gehen kann: der größte deutsche Inhaber dieser Auswertung führt 4 Domains, und mehrere davon sind Lotterie-Bereiche unterhalb bekannter Portal- und Nachrichtenadressen. Wer eine solche Adresse aufruft, weil er der Hauptmarke vertraut, landet bei einem Erlaubnisinhaber, dessen Name auf der Seite selbst nicht unbedingt erscheint. Das ist ordnungsgemäß eingetragen und vollständig legal — es ist nur nicht das, was der Adressname erwarten lässt.
Für Nutzer ist die Konsequenz trotzdem konkret und sie ist dieselbe wie bei jedem Mehrmarken-Inhaber: der Vertrauensvorschuss, den eine bekannte Hauptmarke genießt, sagt nichts über die Gesellschaft, die das Spielangebot unter dieser Adresse betreibt. Entscheidend ist der eingetragene Erlaubnisinhaber, nicht der Name über dem Angebot.
Wo diese Auswertung an ihre Grenze kommt
Gruppiert wird hier nach Erlaubnisinhaber, weil das die Ebene ist, die im Register steht. Das ist belastbar — und es unterschätzt die tatsächliche Konzentration, aus einem Grund, der offengelegt gehört: eine Unternehmensgruppe kann mehrere Erlaubnisinhaber halten.
In diesem Register stehen Gesellschaften mit sehr ähnlichem Namen und identischem Sitzort als getrennte Inhaber. Registerrechtlich sind sie es auch, und dieser Report zählt sie als zwei. Auf Gruppenebene wären sie eine Einheit — die Zahl der wirtschaftlich unabhängig entscheidenden Häuser liegt also unter 35, nicht darüber. Um wie viel, lässt sich aus dem Register nicht belegen, und geschätzt wird hier nicht.
Eine zweite Grenze steckt in der Adressangabe selbst. Die eingetragenen Sitzorte enthalten teils die maltesische, teils die englische Bezeichnung derselben Gemeinde. Wer die Sitzorte naiv zählt, kommt deshalb auf mehr verschiedene Standorte, als es gibt — die geografische Streuung ist geringer, als die Liste vermuten lässt. Deshalb weist dieser Report Sitzstaaten aus und keine Städteverteilung: 27 Inhaber auf Malta, 8 in Deutschland.
Und drittens: dieser Report beschreibt nur den Markt mit deutscher Erlaubnis. Über Angebote ohne Erlaubnis enthält das Register keine Angaben, also enthält dieser Report keine. Wie die zehn Anbieter, die in unserer Datenbank vollständig geprüft sind, im Einzelnen abschneiden, steht in den Prüfprotokollen.
Dieselben vier Inhaber, zwei Erlaubnisarten, zwei Reichweiten
Die vier Inhaber mit einer Schleswig-Holstein-Beschränkung — Merkur Bets Malta Limited, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net Limited und Tipico Karlsruhe Limited — sind kein Zufallsausschnitt. Skill On Net allein hält, wie oben gezeigt, mehr Marken für virtuelle Automatenspiele als jeder andere Inhaber dieser Auswertung. Bei allen vieren gilt die Beschränkung ausschließlich für die separate Online-Casinospiele-Erlaubnis — für ihre virtuellen Automatenspiele haben alle vier dasselbe eingetragen wie die übrigen 31: länderübergreifend.
Für einen Nutzer heißt das: bei genau diesen vier Inhabern lohnt ein zweiter Blick ins Register, wenn es nicht um Slots geht, sondern um ein Tischspiel mit Croupier. Der Slot-Katalog ist bei ihnen bundesweit erreichbar; ein Roulette- oder Blackjack-Tisch unter derselben Marke unterliegt einer eigenen, auf Schleswig-Holstein begrenzten Erlaubnis. Zwei Erlaubnisarten unter einem Markennamen, mit zwei unterschiedlichen Reichweiten — und nur das Register hält beide getrennt fest.
Für die zehn Anbieter, die diese Datenbank vollständig prüft, ist die Konsequenz gering: zwei von ihnen — Merkur Slots und Novoline — gehören zu den vier Inhabern mit der Online-Casinospiele-Beschränkung. Für ihre in dieser Datenbank bewertete Automatenspiel-Erlaubnis gilt sie nicht, und die Prüfprotokolle weisen deshalb kein Vertriebsgebiets-Vorbehalt mehr aus.
Was das Register eigentlich einträgt: Domains, keine Marken
Eine Eigenschaft der Liste, die jede Zählung beeinflusst und selten mitgedacht wird: freigegeben werden Domains, nicht Markennamen. Von den 67 Domains der größten Inhaber sind 4 Subdomains — also Spiel- oder Casino-Bereiche unterhalb einer bereits bestehenden Hauptadresse, jeweils als eigener Registereintrag geführt.
Daraus folgen zwei Dinge. Erstens: die Zahl 102 beschreibt eingetragene Adressen, nicht eigenständige Auftritte. Ein Anbieter, der Sportwetten und Automatenspiele auf zwei Adressen legt, erscheint zweimal, ohne dass zwei Angebote im Wortsinn entstehen.
Zweitens, und praktisch wichtiger: entscheidend ist die Adresse in der Adressleiste, nicht der Markenname. Ob eine bestimmte Seite von einer Erlaubnis gedeckt ist, lässt sich nur am eingetragenen Domainnamen prüfen — und wenn die Erlaubnis für eine Subdomain gilt, sagt sie über die Hauptadresse nichts, und umgekehrt.
Wie Sie einen Anbieter selbst im Register prüfen
Die Auswertung auf dieser Seite ersetzt nicht den Blick ins Register, sie erklärt ihn. Für einen einzelnen Anbieter sind vier Angaben zu lesen, in dieser Reihenfolge:
- Die Domain, nicht den Markennamen. Gesucht wird die Adresse, auf der Sie sich befinden — inklusive Subdomain, falls vorhanden. Ein Markenname, der nicht als Domain eingetragen ist, sagt nichts.
- Die Erlaubnisart. „Virtuelle Automatenspiele“ deckt Slots ab, nicht Tischspiele mit Croupier — dafür gibt es die eigene Art „Online-Casinospiele“. Sportwetten und Poker sind wiederum eigene Arten. Eine Erlaubnis für eine Art deckt die anderen nicht mit ab.
- Das Vertriebsgebiet. Steht dort ein einzelnes Bundesland statt „länderübergreifend“, deckt die Erlaubnis Ihr Spiel außerhalb dieses Gebiets nicht. Diese Angabe wird am häufigsten übersehen und betrifft, wie oben gezeigt, fast die Hälfte der Adressen.
- Den Erlaubnisinhaber. Er ist Ihr Vertragspartner, und sein eingetragener Sitz bestimmt, welchem Gesellschaftsrecht er untersteht. Notieren Sie ihn: er ist der einzige Weg, zu erkennen, welche anderen Marken zum selben Haus gehören.
Wer diese vier Schritte für einen beliebigen Anbieter durchgehen will, findet die zwölf Prüfpunkte dieser Datenbank als ausfüllbare Vorlage unter Testbericht-Baukasten.
Warum dieser Report datierte Momentaufnahmen braucht
Die Whitelist wird als Liste des aktuellen Stands veröffentlicht, nicht als Datenreihe. Sie sagt, wer heute eingetragen ist. Sie sagt nicht, wer letzten Monat eingetragen war, wer hinzugekommen ist, wessen Eintrag verschwunden ist oder bei wem sich eine Angabe geändert hat. Es gibt keine Änderungshistorie, keine Versionsnummer und keinen maschinenlesbaren Export.
Für einen Report über Konzentration ist das die entscheidende Einschränkung. Alle Zahlen auf dieser Seite beschreiben einen einzigen Tag: den Abruf vom 30.07.2026. Ob 41 Domains bei einem Inhaber ein Zustand oder ein Trend sind, lässt sich aus einer Momentaufnahme grundsätzlich nicht sagen — und es wird hier auch nicht behauptet.
Die einzige belastbare Antwort darauf ist, den Bestand selbst zu datieren und zu archivieren. Genau das passiert hier: jeder Erhebungsstand wird als eigene Momentaufnahme festgehalten, und aus dem Vergleich zweier Stände entstehen datierte Einträge — Aufnahme, Abgang, geänderte Angabe, jeweils mit Vorher- und Nachher-Wert. Die Register-Chronik führt diese Einträge zusammen mit den regulatorischen Stichtagen, die davor liegen.
Das heißt auch: die Chronik beginnt mit der ersten eigenen Erhebung und nicht früher. Was vor diesem Datum liegt, sind ausschließlich datierte öffentliche Vorgänge — das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zum 1. Juli 2021 und die vollständige Übernahme der Aufsicht durch die GGL zum 1. Januar 2023. Rückblickende Bestandszahlen für Zeitpunkte, an denen niemand gemessen hat, stehen hier nicht, weil sie sich nicht belegen lassen.
Vier Fragen, die dieser Report nicht beantwortet
Damit klar ist, wie weit die Zahlen tragen, hier ausdrücklich das, was sie nicht hergeben. Erstens Eigentümerketten: das Register nennt den Erlaubnisinhaber, nicht seine Gesellschafter. Wer wem gehört, steht dort nicht, und es wird hier nicht rekonstruiert. Zweitens Marktgröße: 102 Adressen sind keine Umsatz-, Spieler- oder Marktanteilszahl — über die wirtschaftliche Bedeutung eines Eintrags sagt seine Existenz nichts.
Drittens Qualität: ein Eintrag in der Whitelist ist eine Erlaubnis, keine Empfehlung, und die Zahl der Domains eines Inhabers ist kein Gütekriterium — in unserer Bewertung zählt eine hohe Markenzahl sogar als Abzug auf der Achse Registertransparenz, weil sie die Zuordnung erschwert. Viertens der Markt ohne Erlaubnis: dazu enthält das Register keine Angaben. Wie groß er ist, wie viele Adressen er umfasst und wie er sich zum erlaubten Markt verhält, steht hier nicht.
Wie diese GGL-Whitelist-Auswertung entstanden ist
Wer eine Online Casino Lizenz Deutschland selbst nachprüfen will, kann denselben Weg gehen wie diese Auswertung: Grundlage ist ausschließlich die veröffentlichte GGL Whitelist, abgerufen am 30.07.2026. Aus dem Register wurden alle Einträge mit der Erlaubnisart virtuelle Automatenspiele genommen und nach Erlaubnisinhaber gruppiert. Der Sitz stammt aus der eingetragenen Adresse, nicht aus dem Gesellschaftsnamen — das ist wichtig, weil ein Name wie „bwin (Deutschland) Limited“ eine Gesellschaft mit Sitz in Malta bezeichnet.
Gezählt wurden Domains, nicht Markennamen, weil im Register Domains freigegeben werden. Keine der Zahlen ist geschätzt oder hochgerechnet; die vollständige Tabelle steht oben. Was der Report ausdrücklich nicht abdeckt, ist der Markt ohne deutsche Erlaubnis — dazu enthält das Register keine Angaben, und wir machen keine.
Grafiken einbetten
Die Grafiken dürfen mit Quellenangabe übernommen werden. Das Snippet verweist auf eine reine Grafikseite ohne Navigation, ohne Bewertungen und ohne kommerzielle Links:
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<p>Quelle: <a href="https://casinotestberichte.de/whitelist-report/">casinotestberichte.de — Whitelist-Report</a></p> Die Attributionszeile gehört zum Snippet. Wer die Zahlen lieber selbst weiterverarbeitet, findet sie oben unter „Alle Zahlen als Tabelle“.
Häufige Fragen
Was ist die GGL-Whitelist?
Das öffentliche Verzeichnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder über alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Wer eine Online Casino Lizenz Deutschland hält, steht dort — mit Erlaubnisinhaber, Erlaubnisart, Erlaubnisdatum, Vertriebsgebiet und der freigegebenen Domain. Die Whitelist ist damit die einzige Quelle, die verbindlich sagt, wer legal anbieten darf.
Wie viele Anbieter haben eine deutsche Erlaubnis?
Im Register stehen 166 Erlaubnisinhaber über alle Erlaubnisarten. Für virtuelle Automatenspiele — also das, was umgangssprachlich Online-Casino heißt — sind es 35. Diese 35 Inhaber haben zusammen 102 Marken-Domains eintragen lassen.
Warum gibt es mehr Marken als Unternehmen?
Weil ein Erlaubnisinhaber mehrere Domains freigeben lassen kann. Im Schnitt kommen auf einen Inhaber 2,9 Marken; 16 der 35 Inhaber führen mehr als eine. Für Spielende heißt das: zwei Seiten mit unterschiedlichem Namen und unterschiedlichem Design können ' + 'zur selben Gesellschaft gehören — und damit zum selben Konto, zum selben Support und zur selben Auszahlungspraxis.
Welcher Konzern hält die meisten Marken?
Skill On Net Limited mit Sitz in Malta führt 41 eingetragene Marken-Domains — allein rund 40 % aller Domains im erlaubten Markt. Zusammen halten die 8 größten Inhaber 67 der 102 Domains, also 66 %.
Warum sitzen so viele Erlaubnisinhaber auf Malta?
27 der 35 Inhaber sind laut eingetragener Adresse auf Malta registriert, 8 in Deutschland. Der Grund ist nicht die Erlaubnis — die erteilt die GGL unabhängig vom Sitz — sondern die gewachsene Gesellschaftsstruktur der Branche. Praktisch relevant ist es trotzdem: der Sitz bestimmt, welches Gesellschaftsrecht für die Gesellschaft gilt, bei der Ihr Guthaben liegt.
Bedeutet ein Sitz auf Malta, dass ein Anbieter unseriös ist?
Nein. Alle hier ausgewerteten Inhaber haben eine deutsche Erlaubnis und unterstehen der deutschen Aufsicht, unabhängig davon, wo die Gesellschaft eingetragen ist. Der Sitz ist eine Tatsache, kein Urteil — und er steht hier, weil er sonst nirgends zusammengefasst nachlesbar ist.
Was bedeutet „Vertriebsgebiet Schleswig-Holstein“?
Dass eine Erlaubnis nicht bundesweit gilt, sondern nur für ein einzelnes Bundesland. Für die Erlaubnisart virtuelle Automatenspiele trifft das auf keinen der 35 Inhaber dieser Auswertung zu — alle 35 haben ein länderübergreifendes Vertriebsgebiet eingetragen. Die Beschränkung existiert im Register durchaus, aber bei einer anderen Erlaubnisart: vier Inhaber halten zusätzlich eine auf Schleswig-Holstein begrenzte Erlaubnis für Online-Casinospiele.
Wie aktuell ist diese Auswertung?
Sie beruht auf dem Registerstand vom 30.07.2026. Die Whitelist ändert sich, wenn Erlaubnisse erteilt, erweitert oder beendet werden; datierte Änderungen führen wir in der Register-Chronik. Für eine eigene Prüfung ist immer das Register selbst maßgeblich, nicht diese Momentaufnahme.
Deckt der Report den gesamten deutschen Markt ab?
Nein, und das ist wichtig für die Einordnung: er deckt den erlaubten Markt ab. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis stehen nicht im Register, also auch nicht in dieser Auswertung — über ihre Zahl, Größe oder Eigentümerstruktur sagt der Report nichts.
Darf ich die Grafiken übernehmen?
Ja, mit Quellenangabe. Unter „Grafiken einbetten“ steht ein fertiges iframe-Snippet, das auf eine reine Grafikseite ohne Navigation und ohne kommerzielle Links verweist. Wer die Zahlen lieber selbst auswertet, findet sie oben als Tabelle.
Wie kann ich selbst prüfen, ob ein Anbieter in der Whitelist steht?
Öffnen Sie das Register der GGL und suchen Sie nach der Domain, nicht nach dem Markennamen — eingetragen wird die Domain. Eine Seite, die einen Markennamen aus der Whitelist verwendet, aber unter einer anderen Domain läuft, ist nicht davon gedeckt. Schritt für Schritt führt der Testbericht-Baukasten durch die Prüfung.
Warum wertet das niemand sonst aus?
Weil die Whitelist als Liste veröffentlicht wird, nicht als Datensatz: sie beantwortet „steht dieser Anbieter drin?“ zuverlässig, aber nicht „wie viele Häuser stehen hinter allen Einträgen?“. Für die zweite Frage muss man die Einträge nach Erlaubnisinhaber gruppieren — und genau das ist der ganze Inhalt dieses Reports.