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Rechtliches

Werbehinweis: wie diese Seite finanziert wird und was das für die Bewertungen bedeutet

Diese Seite verdient an einzelnen Verlinkungen zu Anbietern. Was das für die Rangfolge bedeutet, ist keine Vertrauensfrage, sondern eine Frage der Mechanik — und die steht offen.

Welche Links vergütet sind

Die Schaltflächen „Zum Anbieter“ führen über eine Weiterleitungsadresse dieser Domain zum jeweiligen Anbieter. Für einzelne dieser Verlinkungen kann eine Vergütung anfallen. Sie sind technisch als Werbung gekennzeichnet (rel="sponsored nofollow") und öffnen in einem neuen Fenster.

Nicht vergütet sind alle übrigen Links: Verweise auf das Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, auf Gesetzestexte, auf Hilfsangebote und alle internen Links innerhalb dieser Seite. Auf dem Whitelist-Report gibt es ausdrücklich keine vergüteten Links — er soll zitierbar und einbettbar bleiben.

Warum eine Vergütung die Rangfolge nicht verschiebt

Weil die Rangfolge keine Auswahl ist, sondern eine Rechnung. Jede Note entsteht aus sechs gewichteten Kriterien, deren Messmethoden vollständig veröffentlicht sind; jeder Einzelwert trägt Quelle und Prüfdatum. Wer die Zahlen nachrechnet, kommt auf dieselbe Reihenfolge — und wer die Gewichte selbst verstellt, auf seine eigene.

Das ist der praktische Punkt: eine Vereinbarung könnte höchstens die veröffentlichten Punkte verändern, und die stammen aus Registereinträgen und öffentlichen Angaben. Was in der Rechnung steht, ließe sich nicht leise anpassen, ohne dass es an der Quelle auffällt.

Wer aufgenommen wird

Aufnahme setzt einen Eintrag im Register der GGL für virtuelle Automatenspiele voraus — nicht eine Vereinbarung. Umgekehrt gilt: ein erlaubter Anbieter steht in dieser Datenbank auch dann, wenn zu ihm keine Vergütungsvereinbarung besteht. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis stehen nicht darin, unter keinen Umständen.

Was nicht bewertet wird

Bonusangaben erscheinen ausschließlich als wörtliches Zitat des Anbieters und gehen in keine Note ein. Support, Bedienbarkeit und tatsächliche Auszahlungsdauer werden nicht bewertet, weil sie ein eigenes Konto voraussetzen — und bei keinem Anbieter wurde ein Konto eröffnet oder Geld bewegt. Der vollständige Ausschluss steht in der Methodik.

Warum die Kennzeichnung überhaupt existiert

Die Pflicht, eine vergütete Verlinkung als solche zu kennzeichnen, folgt aus § 5a UWG (Trennungsgebot zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung) und gilt unabhängig davon, ob die Vergütung im Einzelfall tatsächlich fließt. Deshalb tragen alle Schaltflächen „Zum Anbieter“ dieselbe Kennzeichnung, auch für Anbieter, zu denen aktuell keine Vergütungsvereinbarung besteht — die Kennzeichnung beschreibt die Art des Links, nicht den Einzelfall.

Das unterscheidet diese Seite von einem klassischen Preisvergleich, bei dem die Reihenfolge selbst das Produkt ist. Hier ist die Reihenfolge eine veröffentlichte Rechnung — die Kennzeichnung betrifft ausschließlich den Link am Ende des Prüfprotokolls, nicht die Note davor.

Kennzeichnung im Überblick