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Prüfprotokoll · Platz 9 von 10 · Stand Juli 2026

Novoline Testbericht Juli 2026: Note 2,9 von 5

Note 2,9 von 5 — seit 2022 durchgängig unter GGL-Aufsicht, Erlaubnis seit 09.08.2022, berechnet aus 6 von 6 gewichteten Kriterien. Erlaubnisinhaber ist NOVOLINE.DE GmbH (vormals BluBet Operations Limited) mit Sitz in Bingen am Rhein, Deutschland. Jeder Wert auf dieser Seite trägt seine Quelle und sein Prüfdatum — angeklickt zeigt er beides.

Novoline

novoline.de

2,9 / 5 alle 6 Kriterien belegt
Angabe des Anbieters

Bonus bis 100 € + 50 FreispieleAnbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Wortlaut der Anbieterangabe. Umsatzbedingungen und Fristen sind nicht belegt.

Zum Anbieter

Die Note im Einzelnen

Sortiert nach Gewicht. Die Spalte „Rechnung“ zeigt, wie die Punkte für dieses Kriterium bei Novoline zustande kommen — nicht als Begründung im Nachhinein, sondern als der Rechenweg selbst.

Punkte je Prüfkriterium für Novoline, mit Rechenweg und Belegstufe
Kriterium Gewicht Punkte Beleg Rechnung
Lizenzhistorie 30 55 belegt Erstmalige Erlaubnis 09.08.2022 (40 P.), keine Folgeerlaubnis ausgewiesen (15 P.)
Registertransparenz 20 100 belegt Vertriebsgebiet länderübergreifend (40 P.), 1 Marke beim selben Erlaubnisinhaber (40 P.), eingetragene Domain bestätigt (20 P.)
Auszahlungsquote 15 0 Anbieterangabe Anbieterangabe „über 93 %" → gerechnet mit 93 % auf der Skala 93–97 % (0 P.). Keine eigene Messung.
Betreiber & Sitz 15 100 belegt Erlaubnisinhaber NOVOLINE.DE GmbH (vormals BluBet Operations Limited) im Register eindeutig (60 P.), Sitz Bingen am Rhein, Deutschland ausgewiesen (40 P.). Der Sitz selbst wird nicht bewertet.
Spielauswahl 10 8 Anbieterangabe Anbieterangabe „400+" → gerechnet mit der Untergrenze 400 auf der Skala 300–1.500 (8 P.).
Mobile Nutzung 10 60 Anbieterangabe Browser-Nutzung belegt (60 P.), eigene App nicht belegt (0 P.)

Gewichte summiert: 100. Die Umrechnung der gewichteten Punkte auf die Skala 0–5 steht in der Methodik.

Was das Register über Novoline ausweist

Die härtesten Angaben in diesem Protokoll stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort ist die Domain novoline.de mit Erlaubnisinhaber NOVOLINE.DE GmbH (vormals BluBet Operations Limited) eingetragen, Sitz Bingen am Rhein, Deutschland. Die erstmalige Erlaubnis datiert vom 09.08.2022, die Folgeerlaubnis vom keine Folgeerlaubnis ausgewiesen. Erlaubt sind Online-Casinospiele, Virtuelle Automatenspiele.

Das eingetragene Vertriebsgebiet ist länderübergreifend, die Erlaubnis gilt also bundesweit. Zwei der 10 Anbieter in dieser Datenbank haben diese Reichweite nicht.

Weitere Marken sind bei diesem Erlaubnisinhaber im Register nicht eingetragen — das Angebot steht allein. Im Vergleich dazu führen andere Erlaubnisinhaber in dieser Datenbank bis zu fünf Marken parallel; nachzulesen im Whitelist-Report.

Wo Novoline stark und wo schwach ist

Beides sind hier keine Eindrücke, sondern die höchste und die niedrigste Punktzahl aus derselben Rechnung — jeweils mit dem Rechenweg, der dazu geführt hat.

Stärkste Achse

Registertransparenz 100 / 100

Vertriebsgebiet länderübergreifend (40 P.), 1 Marke beim selben Erlaubnisinhaber (40 P.), eingetragene Domain bestätigt (20 P.)

Schwächste Achse

Auszahlungsquote 0 / 100

Anbieterangabe „über 93 %" → gerechnet mit 93 % auf der Skala 93–97 % (0 P.). Keine eigene Messung.

Angaben des Anbieters — als Angaben gekennzeichnet

Die folgenden Werte stammen nicht aus dem Register, sondern aus veröffentlichten Angaben. Sie sind deshalb durchgehend als Anbieterangabe geführt und nicht als Messung. Quelle und Prüfdatum stehen bei jedem Wert direkt darunter:

Auszahlungsquote

über 93 %Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Gerechnet wird mit der Untergrenze der Angabe

Spielauswahl

400+Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Gerechnet wird mit der Untergrenze der Angabe

Mobil im Browser

jaAnbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Eigene App

nicht belegtnicht belegt

Anbieter-Website · geprüft am 27.07.2026

Redaktionelle Einordnung Was die Zahlen oben nicht selbst sagen — Methodik 1.0, zuletzt geprüft am 27.07.2026.

Ein Erlaubnisinhaber, der seinen Sitz gewechselt hat

Erlaubnisinhaber ist die NOVOLINE.DE GmbH, und das Register führt dazu einen Zusatz, den kein anderer Eintrag dieser Datenbank hat: vormals BluBet Operations Limited. Der heutige Sitz ist Bingen am Rhein, Deutschland.

Damit dokumentiert der Registereintrag selbst einen Vorgang, der in dieser Datenbank ein Einzelfall ist: der Wechsel von einer Limited zu einer GmbH und von einem ausländischen zu einem deutschen Sitz, bei durchgehend bestehender Erlaubnis. Das ist bemerkenswert, weil dieses Portal sonst darauf angewiesen ist, Veränderungen über eigene datierte Momentaufnahmen zu rekonstruieren — hier trägt das Register seine Historie im Namensfeld mit.

Was sich dadurch praktisch ändert: der Vertragspartner, bei dem Ihr Guthaben liegt, ist heute eine Gesellschaft deutschen Rechts, im deutschen Handelsregister eingetragen. Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über eine Forderung — die Frage, ob Ihnen Geld zusteht — führt damit zu einem deutschen Gerichtsstand. Nur zwei der zehn Erlaubnisinhaber dieser Datenbank sitzen in Deutschland; acht sitzen auf Malta.

Was sich nicht ändert: die Aufsicht. Sie liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, und zwar für alle zehn Anbieter gleichermaßen. Ein deutscher Inhaber wird nicht strenger beaufsichtigt, ein maltesischer nicht schwächer. Deshalb bringt der Sitz auf der Achse Betreiber & Sitz auch keine Zusatzpunkte: bewertet wird, ob der Inhaber im Register eindeutig benannt und sein Sitz ausgewiesen ist — beides ist hier der Fall, deshalb die volle Punktzahl. Wo dieser Sitz liegt, wird nicht bewertet, weil sich daraus kein Qualitätsurteil ableiten lässt. Der Weg im Streitfall steht unter Beschwerde einlegen.

Zwei Erlaubnisarten, zwei Domains, zwei Reichweiten

Für die Automatenspiel-Erlaubnis ist im Register die Domain novoline.de eingetragen — die Hauptadresse, nicht eine Subdomain. Eine zweite, im Alltag naheliegende Adresse, casino.novoline.de, gehört zu einer anderen Erlaubnisart: Online-Casinospiele, also Tisch- und Livespiele mit Croupier. Beide Domains laufen unter demselben Erlaubnisinhaber, aber mit getrennten Daten und getrennter Reichweite.

Das ist der Grund, warum ein früherer Stand dieser Seite die Subdomain casino.novoline.de fälschlich als die für Automatenspiele maßgebliche Adresse geführt hatte: ohne den Registereintrag Zeile für Zeile nach Erlaubnisart zu lesen, liegt genau diese Verwechslung nahe. Für einen Nutzer folgt daraus eine konkrete Prüfregel: entscheidend ist nicht, welche Adresse naheliegender wirkt, sondern welche Domain unter welcher Erlaubnisart eingetragen ist.

Auf der Achse Registertransparenz steht novoline.de deshalb bei 100 von 100: bundesweites Vertriebsgebiet (40 Punkte), eine einzige Marke unter der Automatenspiel-Erlaubnis (40 Punkte) und die bestätigte Domain (20 Punkte) — der Bestwert dieser Datenbank, geteilt mit fünf weiteren Anbietern.

Die Schleswig-Holstein-Beschränkung gilt für Tischspiele, nicht für Slots

Die separate Online-Casinospiele-Erlaubnis unter casino.novoline.de ist auf Schleswig-Holstein begrenzt, nicht bundesweit. Wer bei diesem Anbieter ein Tischspiel mit Croupier sucht, muss also seinen Wohnsitz gegenprüfen.

Für die Automatenspiel-Erlaubnis unter novoline.de gilt das nicht: sie ist länderübergreifend eingetragen, wie bei allen zehn Anbietern dieser Datenbank. Die Erlaubnisarten sagen, was angeboten werden darf; das Vertriebsgebiet sagt, wo — und beide Angaben gehören zur jeweiligen Erlaubnisart, nicht zum Anbieter insgesamt. Ein Inhaber mit zwei Erlaubnisarten kann bei der einen bundesweit und bei der anderen regional eingeschränkt sein, gleichzeitig und ohne Widerspruch.

Diese Trennung erklärt auch, warum das Erstdatum der Automatenspiel-Erlaubnis — 09.08.2022 — jünger aussieht, als eine Zahl allein vermuten lässt: die separate Online-Casinospiele-Erlaubnis trägt ein eigenes, späteres Datum (18.09.2024), das mit der hier bewerteten Erlaubnisart nichts zu tun hat.

„über 93 %“ — offen und am Skalenboden

Die Auszahlungsquote steht als „über 93 %“ im Protokoll und ergibt null von 100 Punkten. Das ist in dieser Datenbank die ungünstigste Form, in der eine Quote auftreten kann, und zwar aus zwei Gründen gleichzeitig.

Erstens ist die Angabe nach oben offen. Sie ist mit 93,01 % genauso wahr wie mit 96 % und lässt sich zu keinem Zeitpunkt widerlegen. Gerechnet wird deshalb — wie bei jeder offenen Angabe hier — mit der Untergrenze, also mit 93 %.

Zweitens ist genau diese Untergrenze der untere Rand der Skala. Gerechnet wird auf 93 bis 97 %, nicht auf 0 bis 100: erlaubte virtuelle Automatenspiele sind in Deutschland eng normiert — 1 € Höchsteinsatz je Spiel, 5 Sekunden Mindestdauer je Runde, keine Jackpots —, und unter diesen Bedingungen liegen die veröffentlichten Quoten aller Anbieter in einem schmalen Band von wenigen Prozentpunkten. Eine Skala von 0 bis 100 würde daraus ableiten, dass alle zehn praktisch identisch sind; das wäre die unbrauchbarere Aussage.

Null Punkte heißen deshalb nicht „schlechte Ausschüttung“, sondern: die Angabe, die vorliegt, markiert exakt den Wert, ab dem diese Skala zu zählen beginnt. Zwei Anbieter stehen hier gleich; der Bestwert liegt bei 88 Punkten für eine präzise Angabe von 96,5 %. Hätte dieser Eintrag statt „über 93 %“ eine geschlossene Zahl, wäre der Rechenwert derselbe — gewonnen wäre die Verbindlichkeit.

Wie überall gilt: es besteht in Deutschland keine Pflicht, eine zusammengefasste Auszahlungsquote für ein gesamtes Angebot zu veröffentlichen. Veröffentlicht wird die Quote je Spiel. Eine einzelne Zahl für ein ganzes Casino ist immer ein Aggregat, das jemand gebildet hat. Auf belegt wechselt der Wert erst mit einer datierten Veröffentlichung des Anbieters für einen benannten Zeitraum.

Wo die Note 2,9 herkommt

Zwei Achsen tragen hier die volle oder nahezu volle Punktzahl: Registertransparenz (100) und Betreiber & Sitz (100). Die Lizenzhistorie liegt bei 55: erstmalige Erlaubnis vom 09.08.2022, noch keine Folgeerlaubnis ausgewiesen — bei acht der zehn Anbietern dieser Datenbank ist das derzeit so, und es ist kein Mangel, solange die erste Frist läuft.

Die Note drücken drei Werte, und alle drei sind Anbieterangaben: die Quote am Skalenboden, die Spielauswahl mit 8 von 100 auf der Angabe „400+“ (gerechnet mit der Untergrenze 400 auf der Skala 300 bis 1.500) und die mobile Nutzung mit 60 statt 100, weil der Browser belegt ist, eine eigene App aber nicht — wie bei sieben der zehn Anbieter.

Daraus folgt dieselbe Aussage wie bei mehreren Einträgen dieser Datenbank, und sie ist die einzige, die sich hier belegen lässt: was die Note senkt, ist nicht die Registerlage — die steht gut —, sondern die Belegqualität dessen, was der Anbieter selbst über sich veröffentlicht. Was die Spielauswahl heben würde, ist keine größere Zahl, sondern eine zählbare — eine datierte, nachprüfbare Übersicht. Eine höhere Spielzahl ist für sich kein Qualitätsmerkmal; diese Achse misst, wie gut das Angebot beschrieben ist.

Weil hier zwei Erlaubnisarten eingetragen sind, greifen zwei Regelsätze: die Einsatz- und Taktvorgaben für Automatenspiele gelten nicht unverändert für ein Tischspiel mit Croupier. Welche Regel an welcher Erlaubnisart hängt, steht unter GGL-Lizenz. Das Bonusangebot lautet im Wortlaut Bonus bis 100 € + 50 Freispiele; Umsatzbedingungen, Frist und maximaler Einsatz liegen nicht belegt vor und werden nicht geschätzt, das Angebot geht mit null Gewicht in die Note ein.

Zwei Erlaubnisarten, ein Erlaubnisinhaber, zwei Prüfstände

Ein Nutzer, der beide Angebote von NOVOLINE.DE GmbH kennt — den Slot-Katalog unter novoline.de und das Tischspiel-Angebot unter casino.novoline.de —, hat es formal mit demselben Vertragspartner zu tun, aber mit zwei unterschiedlich geprüften Erlaubnissen. Diese Datenbank bewertet ausschließlich die erste; über die zweite lässt sich aus den hier verwendeten Kriterien nichts ableiten, weder positiv noch negativ.

Das ist eine bewusste Grenze und keine Lücke: eine Bewertung, die eine Erlaubnisart misst und für eine andere mitspricht, würde genau die Art von Übertragung vornehmen, die diese Datenbank an anderer Stelle ausdrücklich vermeidet — etwa wenn es um Konzernzuordnungen oder um Anbieterangaben geht, die sich nicht direkt belegen lassen.

Was diesen Eintrag verbessern würde

Bei novoline.de sind Registerlage und Betreiberangaben bereits am Optimum — der Hebel liegt vollständig bei den veröffentlichten Angaben:

  • Eine präzise Quotenangabe über dem Skalenboden statt „über 93 %“, datiert und für einen benannten Zeitraum veröffentlicht — der stärkste Einzelhebel dieses Eintrags.
  • Eine zählbare Spielübersicht statt „400+“, datiert und nachprüfbar.
  • Zeit auf der Lizenzhistorie, also ein alterndes Erstdatum, plus eine künftige Folgeerlaubnis.
  • Eine belegte eigene App.

Alle vier Hebel sind Fragen der Veröffentlichung oder der Zeit, keine davon eine Erlaubnisfrage.

Der Abstand nach oben und nach unten

Weil die Rangliste eine Rechnung ist, lässt sich für jeden Platz benennen, welche Achse ihn erzeugt. Nach oben trennt ein Zehntel vom Nächstplatzierten, und dort kehrt sich das Bild um: novoline.de gewinnt bei der Registertransparenz mit 100 zu 80 und verliert bei der Auszahlungsquote mit 0 zu 25.

Nach unten steht der letzte Platz dieser Rangliste. Dort führt novoline.de bei der Registertransparenz mit 100 zu 70 und bei der Spielauswahl mit 8 zu 42 in die andere Richtung.

Beide Vergleiche zusammen zeigen, wie knapp die untere Hälfte dieser Rangliste zusammenliegt: drei Anbieter innerhalb von vier Zehnteln, jeder mit einem anderen Muster aus starken und schwachen Achsen. Wer die Gewichte anders setzen will, tut es unter Testgewichtung.

Was in diesem Protokoll fehlt

Eine Lücke wird hier als Lücke ausgewiesen, nicht überschrieben. Bei Novoline sind das:

  • Zahlungswege — für diesen Anbieter noch nicht erhoben, Stand Juli 2026. Welche Verfahren welche Auszahlungsklasse bedeuten, steht unabhängig davon unter Zahlungswege.
  • Auszahlungsdauer in Zahlen — nicht belegt und nicht geschätzt. Sie hängt am Zahlungsweg, nicht am Anbieter.
  • Support, Bedienbarkeit, Bonuswert — nicht bewertet, weil sie ein eigenes Konto und eine eigene Einzahlung voraussetzen. Beides hat nicht stattgefunden; die Methodik legt das offen.
  • Nachweislage — als Kriterium beschrieben, aber mit Gewicht 0 außerhalb der Wertung, solange sie sich nicht für alle Anbieter gleich erheben lässt.

Einordnung im Vergleich

Mit Note 2,9 liegt Novoline auf Platz 9 von 10 in der Gesamtrangliste dieser Datenbank. Diese Position folgt aus unserer Gewichtung — und die ist verstellbar: unter Testgewichtung setzen Sie die Gewichte selbst, und wenn Ihnen Auszahlungsquote weniger wichtig ist als uns, verschiebt sich die Reihenfolge entsprechend. Alle Anbieter nebeneinander stehen in der Übersicht aller Prüfprotokolle.

Zuletzt geprüft: 27.07.2026 · Quelle des Registerbestands: GGL-Whitelist · Stand dieser Seite: Juli 2026

Häufige Fragen

Ist Novoline in Deutschland erlaubt?

Ja. Novoline wird im Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt. Die Domain novoline.de ist dort eingetragen, Erlaubnisinhaber ist NOVOLINE.DE GmbH (vormals BluBet Operations Limited). Die erstmalige Erlaubnis datiert vom 09.08.2022, die Folgeerlaubnis vom keine Folgeerlaubnis ausgewiesen. Erlaubt sind: Online-Casinospiele, Virtuelle Automatenspiele.

Wie kommt die Note 2,9 für Novoline zustande?

Aus 6 von 6 gewichteten Kriterien. Am stärksten schneidet Registertransparenz ab (100 von 100 Punkten), am schwächsten Auszahlungsquote (0 von 100). Die vollständige Rechnung je Kriterium steht in der Tabelle oben, die Formel in der Methodik.

Wer betreibt Novoline?

Erlaubnisinhaber ist NOVOLINE.DE GmbH (vormals BluBet Operations Limited) mit Sitz in Bingen am Rhein, Deutschland — so im Register eingetragen.

Weitere Marken sind bei diesem Erlaubnisinhaber im Register nicht eingetragen.

Welche Auszahlungsquote gibt Novoline an?

über 93 % — das ist eine Angabe des Anbieters, keine eigene Messung. Sie wird hier als Anbieterangabe geführt und ist entsprechend gekennzeichnet. Für die Punkte auf dieser Achse wird mit 93 % gerechnet. Gerechnet wird mit der Untergrenze der Angabe

Gibt es eine App von Novoline?

Mobile Nutzung im Browser: ja. Eigene App: nicht belegt. Beides sind veröffentlichte Angaben, keine eigene Prüfung an einem Gerät — sie sind deshalb als Anbieterangabe markiert.

Wie lange dauert eine Auszahlung bei Novoline?

Dazu liegt kein Beleg vor, und es wird hier keine Zahl geschätzt. Die Dauer hängt am gewählten Zahlungsweg, nicht am Anbieter: Sofortüberweisungen und E-Wallets liegen in der Klasse Minuten bis Stunden, eine SEPA-Überweisung braucht Bankarbeitstage. Welche Klasse zu welchem Verfahren gehört, steht unter Zahlungswege.

Welche Angaben fehlen im Prüfprotokoll von Novoline?

Die bei diesem Anbieter unterstützten Zahlungswege sind für diese Datenbank noch nicht erhoben und stehen als nicht belegt. Ebenfalls nicht bewertet: Support-Qualität, Bedienbarkeit und der Wert des Bonusangebots — all das lässt sich ohne eigenes Konto nicht überprüfbar erheben, und was hier nicht überprüfbar ist, wird nicht behauptet. Der vollständige Ausschluss steht in der Methodik.