Prüfkriterium · Gewicht 20 von 100
Registertransparenz im Casino Test: Messmethode und Gewichtung
Reichweite und Marken laut Register. Drei im Register dokumentierte Angaben: das Vertriebsgebiet, die Anzahl der Marken beim selben Erlaubnisinhaber, und ob die betriebene Domain der eingetragenen entspricht. Mit allen 10 Anbietern im Vergleich.
Die Messmethode im Wortlaut
Diese Seite veröffentlicht die Rechnung, nicht eine Beschreibung davon. So werden die Punkte für Registertransparenz vergeben:
Vertriebsgebiet: länderübergreifend = 40 Punkte, nur Schleswig-Holstein = 15 (kein bundesweites Vertriebsgebiet). Markenklarheit: 1 Marke beim Erlaubnisinhaber = 40 Punkte, 2 = 30, 3 = 20, 4 = 15, 5 oder mehr = 10. Registertreue: eingetragene Domain entspricht der betriebenen = 20 Punkte, sonst 0. Wichtig: gezählt werden Marken je ERLAUBNISINHABER, nicht je Konzern — das Register dokumentiert den Inhaber, nicht die Konzernmutter.
Quellenart: GGL-Whitelist · Richtung: höher ist besser · Stand: Juli 2026
Warum dieses Kriterium 20 von 100 wiegt
Die zweitschwerste Achse misst etwas, das in keinem Anbietervergleich vorkommt und das ein Nutzer allein nicht herausfinden kann: wie eindeutig ein Angebot einer Gesellschaft und einem Gebiet zuzuordnen ist. Beide Teilfragen haben unmittelbare Folgen. Ein auf ein Bundesland begrenztes Vertriebsgebiet heißt, dass die Erlaubnis das Angebot außerhalb dieses Gebiets nicht abdeckt. Und je mehr Marken an einem Erlaubnisinhaber hängen, desto weniger sagt ein Markenwechsel darüber, mit wem man es zu tun hat. Beides steht im Register, vollständig, und wird nirgends ausgewiesen. Aktuell bewegt sich davon nur die Markenklarheit tatsächlich: alle zehn Anbieter halten eine länderübergreifende Automatenspiel-Erlaubnis, und ihre eingetragene Domain ist bestätigt — beide Teilwerte stehen deshalb heute bei jedem Anbieter auf dem Maximum. Das Kriterium bleibt trotzdem dreiteilig angelegt, weil sich das jederzeit ändern kann: sinkt bei einem Anbieter das Vertriebsgebiet auf ein Bundesland, reagiert die Formel ohne Anpassung, weil die Struktur bereits darauf ausgelegt ist.
Was auf dieser Achse ausdrücklich nicht gemessen wird
Nicht gemessen wird, wie viele Marken eine Unternehmensgruppe insgesamt hält. Gezählt werden Marken je Erlaubnisinhaber, weil das die Ebene ist, die im Register steht — und das unterschätzt die tatsächliche Konzentration, weil eine Gruppe mehrere Erlaubnisinhaber halten kann. In diesem Register stehen Gesellschaften mit sehr ähnlichem Namen und identischem Sitzort als getrennte Inhaber. Registerrechtlich sind sie es, und hier werden sie so gezählt; die Gruppenebene steht im Whitelist-Report. Ebenfalls nicht gemessen wird, ob eine hohe Markenzahl legitim ist — sie ist es, und die Achse bewertet keine Absicht, sondern Zuordenbarkeit. Auch die separate Online-Casinospiele-Erlaubnis, die einige Inhaber zusätzlich zur hier bewerteten Automatenspiel-Erlaubnis halten, fließt nicht ein. Merkur Slots und Novoline etwa führen daneben eine zweite, ausdrücklich auf Schleswig-Holstein begrenzte Erlaubnis für ein anderes Spielangebot — das wird auf dieser Achse nicht mitgerechnet, obwohl es beim selben Inhaber im Register steht.
Die Rechnung an echten Einträgen
Die Achse setzt sich aus drei Teilen zusammen, und ein Vergleich zeigt, wie sie zusammenwirken. Der Bestwert: Vertriebsgebiet länderübergreifend 40 Punkte, eine einzige Marke beim Erlaubnisinhaber 40 Punkte, eingetragene Domain bestätigt 20 Punkte — zusammen 100, wie bei sechs der zehn Anbieter dieser Datenbank. Der niedrigste Wert: ebenfalls länderübergreifend 40 Punkte, aber fünf Marken beim selben Inhaber nur 10 Punkte, Domain bestätigt 20 Punkte — zusammen 70. Der Abstand von 30 Punkten auf der mit 20 gewichteten Achse entspricht rund 0,3 Punkten der Gesamtnote. Beide Werte teilen sich dasselbe Vertriebsgebiet; der gesamte Unterschied liegt an der Zahl der Marken beim Inhaber. Löwen Play liegt mit drei Marken beim Inhaber dazwischen: 40 Punkte fürs Vertriebsgebiet, 20 für die Markenklarheit, 20 für die Domain — 80 in Summe. Die Stufung ist bewusst grob (40/30/20/15/10 je Markenzahl), damit ein einzelner zusätzlicher Registereintrag nicht sofort mehrere Punkte kostet, ein Inhaber mit fünf oder mehr Marken aber trotzdem deutlich schlechter abschneidet als einer mit nur einer.
Wie weit die 10 Anbieter hier auseinanderliegen
Ein Gewicht sagt, wie viel eine Achse zählen darf. Wie viel sie tatsächlich bewegt, hängt an ihrer Streuung: hier reichen die Punkte von 70 bis 100, eine Spannweite von 30 bei einem Durchschnitt von 91. Verteilt sind sie auf 4 verschiedene Punktwerte.
Das ist eine grobe Staffelung — die Achse teilt das Feld in Gruppen statt es durchgehend zu ordnen, weil die Messmethode nur wenige mögliche Ergebnisse zulässt. Von den 10 Anbietern sind 10 auf dieser Achse mit der Belegstufe belegt geführt; die übrigen tragen eine schwächere Stufe, was in der Tabelle unten je Zeile ausgewiesen ist.
Alle 10 erlaubten Anbieter auf dieser Achse
Sortiert nach den Punkten für Registertransparenz allein — nicht nach der Gesamtnote. Die Spalte „Rechnung“ zeigt, wie die Punktzahl im Einzelfall zustande kommt.
Wo dieses Kriterium schwach ist
Ein Anbieter kann auf dieser Achse Punkte verlieren, ohne selbst etwas falsch zu machen: er teilt seinen Erlaubnisinhaber mit Schwestermarken, die er nicht kontrolliert, und er kann sein eingetragenes Vertriebsgebiet nicht einseitig erweitern — das wäre eine Erlaubnisfrage. Die Achse bewertet damit teilweise Umstände statt Verhalten. Sie bleibt trotzdem, weil ihre Aussage für den Nutzer stimmt, ganz gleich wer sie verursacht hat: die Zuordnung ist mühsamer, und das ist ein realer Nachteil. Außerdem enthalten die eingetragenen Adressen teils die maltesische, teils die englische Bezeichnung derselben Gemeinde — deshalb geht der Sitzort hier nur als Staat ein und nicht als Stadt. Eine weitere Grenze: die Stufung nach Markenzahl kennt keine Zwischenwerte innerhalb einer Stufe — ein Inhaber mit fünf Marken und einer mit elf erhalten dieselben 10 Punkte, obwohl der Unterschied in der Praxis relevant sein kann. Die Formel entscheidet sich bewusst für grobe Stufen statt für eine feine Skala, weil eine Marke mehr oder weniger bei einer bereits hohen Zahl kaum noch etwas an der Zuordenbarkeit ändert.
Wie sich dieser Wert im Laufe der Zeit ändert
Diese Achse bewegt sich nur, wenn sich das Register bewegt. Sie sinkt, sobald ein Erlaubnisinhaber eine weitere Marke eintragen lässt — was ein Anbieter, dessen eigene Marke davon betroffen ist, nicht beeinflussen kann. Und sie steigt, wenn ein Vertriebsgebiet von einem einzelnen Bundesland auf länderübergreifend erweitert wird, was allerdings keine Kommunikations-, sondern eine Erlaubnisfrage ist. Beide Richtungen sind aus dem Registerstand ablesbar, und beide werden hier als datierte Änderung festgehalten statt stillschweigend überschrieben: aus dem Vergleich zweier Erhebungsstände entstehen Einträge mit Vorher- und Nachher-Wert. Deshalb ist diese Achse diejenige, bei der die Register-Chronik am ehesten Bewegung zeigen wird. In der Praxis war diese Achse bereits einmal in Bewegung, bevor die Register-Chronik überhaupt begann: eine frühere Erhebung hatte Registerangaben teils der falschen Erlaubnisart zugeordnet, was bei der monatlichen Neuerhebung aufgefallen ist und korrigiert wurde. Genau dafür existiert der Abgleich — nicht um Änderungen im Register zu erfinden, sondern um sie von Erhebungsfehlern zu unterscheiden. Jede Korrektur dieser Art wird offen als solche benannt, nicht als stille Aktualisierung — der Unterschied steht in der Register-Chronik.
Was Sie mit dieser Achse anfangen können
Für eine konkrete Entscheidung ist der erste Teilwert der wichtigste: steht beim Vertriebsgebiet ein einzelnes Bundesland, prüfen Sie Ihren Wohnsitz, bevor Sie alles andere lesen — außerhalb dieses Gebiets deckt die Erlaubnis das Angebot nicht ab. Der zweite Teilwert ist eine Warnung anderer Art: bei einem Inhaber mit vier oder fünf Marken lohnt der Blick, welche anderen Adressen dazugehören, denn ein Wechsel zwischen ihnen wechselt weder die Gesellschaft noch das monatliche Einzahlungslimit, das anbieterübergreifend gilt. Weil die ersten beiden Teilwerte bei fast allen Anbietern bereits auf dem Maximum stehen, ist die eigentliche Frage in der Praxis fast immer: wie viele Marken hängen an diesem einen Inhaber. Wer das für sich gewichten will, findet die Markenliste je Anbieter im jeweiligen Prüfprotokoll und die Konzentration über den ganzen Markt im Whitelist-Report. Ein Blick auf beide Seiten lohnt vor allem dann, wenn zwei Anbieter im Prüfprotokoll ähnlich abschneiden — die Markenzahl entscheidet in diesem Fall oft, welcher der beiden auf dieser einen Achse vorne liegt.
Was diese Reihenfolge nicht bedeutet
Die Tabelle oben isoliert eine einzelne Achse. Ein Anbieter, der hier vorn liegt, kann in der Gesamtrangliste deutlich weiter unten stehen — und umgekehrt. Genau deshalb hat diese Seite eine eigene Sortierung: sie zeigt, wie viel von einer Gesamtnote an einem einzigen Kriterium hängt, und macht die Gewichtung damit überprüfbar statt behauptet.
Wenn Registertransparenz für Ihre Entscheidung wichtiger ist als in unserer Vorgabe, ist das keine Meinungsfrage, sondern eine Einstellung: unter Testgewichtung setzen Sie das Gewicht dieses Kriteriums selbst und lesen die Rangfolge, die daraus folgt.
Die übrigen Achsen stehen in der Übersicht der Prüfkriterien, die vollständige Formel in der Methodik.
Häufige Fragen
Wie wird Registertransparenz gemessen?
Vertriebsgebiet: länderübergreifend = 40 Punkte, nur Schleswig-Holstein = 15 (kein bundesweites Vertriebsgebiet). Markenklarheit: 1 Marke beim Erlaubnisinhaber = 40 Punkte, 2 = 30, 3 = 20, 4 = 15, 5 oder mehr = 10. Registertreue: eingetragene Domain entspricht der betriebenen = 20 Punkte, sonst 0. Wichtig: gezählt werden Marken je ERLAUBNISINHABER, nicht je Konzern — das Register dokumentiert den Inhaber, nicht die Konzernmutter.
Woher stammen die Daten für Registertransparenz?
Aus der Quellenart GGL-Whitelist. Das ist eine Primärquelle: die Angaben stammen aus dem öffentlichen Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und lassen sich dort mit Datum nachsehen. Der Anbieter kann sie nicht beeinflussen.
Von 10 Anbietern sind auf dieser Achse 10 mit einer Primärquelle belegt.
Wie schwer wiegt Registertransparenz in der Gesamtnote?
20 von 100 Punkten. Das ist unsere Vorgabe, nicht Ihre — unter Testgewichtung stellen Sie das Gewicht selbst ein und die Rangliste ordnet sich neu. Die Rechnung dahinter steht vollständig in der Methodik.
Welcher Anbieter liegt bei Registertransparenz vorn?
Auf dieser einen Achse führt StarGames mit 100 von 100 Punkten. Das ist ausdrücklich kein Gesamturteil: die Reihenfolge auf dieser Seite betrachtet nur dieses Kriterium und weicht deshalb von der Gesamtrangliste ab.
Was bedeutet ein fehlender Wert in dieser Tabelle?
Dass für diesen Anbieter auf dieser Achse keine überprüfbare Quelle vorliegt. Der Wert bleibt leer, das Kriterium fällt für diesen Anbieter aus der Rechnung, und die Gesamtnote weist aus, auf wie vielen Kriterien sie beruht. Eine Lücke wird nie mit einer Schätzung gefüllt.