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Prüfprotokoll · Platz 3 von 10 · Stand Juli 2026

bet-at-home Testbericht Juli 2026: Note 3,9 von 5

Note 3,9 von 5 — seit 2022 durchgängig unter GGL-Aufsicht, Erlaubnis seit 28.12.2022, berechnet aus 6 von 6 gewichteten Kriterien. Erlaubnisinhaber ist Bet-at-home.com Internet Limited mit Sitz in Mosta, Malta. Jeder Wert auf dieser Seite trägt seine Quelle und sein Prüfdatum — angeklickt zeigt er beides.

bet-at-home

bet-at-home.de

3,9 / 5 alle 6 Kriterien belegt
Angabe des Anbieters

100 % Bonus bis 100 €Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Wortlaut der Anbieterangabe. Umsatzbedingungen und Fristen sind nicht belegt.

Zum Anbieter

Die Note im Einzelnen

Sortiert nach Gewicht. Die Spalte „Rechnung“ zeigt, wie die Punkte für dieses Kriterium bei bet-at-home zustande kommen — nicht als Begründung im Nachhinein, sondern als der Rechenweg selbst.

Punkte je Prüfkriterium für bet-at-home, mit Rechenweg und Belegstufe
Kriterium Gewicht Punkte Beleg Rechnung
Lizenzhistorie 30 55 belegt Erstmalige Erlaubnis 28.12.2022 (40 P.), keine Folgeerlaubnis ausgewiesen (15 P.)
Registertransparenz 20 100 belegt Vertriebsgebiet länderübergreifend (40 P.), 1 Marke beim selben Erlaubnisinhaber (40 P.), eingetragene Domain bestätigt (20 P.)
Auszahlungsquote 15 75 Anbieterangabe Anbieterangabe „96 %" → gerechnet mit 96 % auf der Skala 93–97 % (75 P.). Keine eigene Messung.
Betreiber & Sitz 15 100 belegt Erlaubnisinhaber Bet-at-home.com Internet Limited im Register eindeutig (60 P.), Sitz Mosta, Malta ausgewiesen (40 P.). Der Sitz selbst wird nicht bewertet.
Spielauswahl 10 98 Anbieterangabe Anbieterangabe „1.480+" → gerechnet mit der Untergrenze 1480 auf der Skala 300–1.500 (98 P.).
Mobile Nutzung 10 60 Anbieterangabe Browser-Nutzung belegt (60 P.), eigene App nicht belegt (0 P.)

Gewichte summiert: 100. Die Umrechnung der gewichteten Punkte auf die Skala 0–5 steht in der Methodik.

Was das Register über bet-at-home ausweist

Die härtesten Angaben in diesem Protokoll stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort ist die Domain bet-at-home.de mit Erlaubnisinhaber Bet-at-home.com Internet Limited eingetragen, Sitz Mosta, Malta. Die erstmalige Erlaubnis datiert vom 28.12.2022, die Folgeerlaubnis vom keine Folgeerlaubnis ausgewiesen. Erlaubt sind Sportwetten, Virtuelle Automatenspiele.

Das eingetragene Vertriebsgebiet ist länderübergreifend, die Erlaubnis gilt also bundesweit. Zwei der 10 Anbieter in dieser Datenbank haben diese Reichweite nicht.

Weitere Marken sind bei diesem Erlaubnisinhaber im Register nicht eingetragen — das Angebot steht allein. Im Vergleich dazu führen andere Erlaubnisinhaber in dieser Datenbank bis zu fünf Marken parallel; nachzulesen im Whitelist-Report.

Wo bet-at-home stark und wo schwach ist

Beides sind hier keine Eindrücke, sondern die höchste und die niedrigste Punktzahl aus derselben Rechnung — jeweils mit dem Rechenweg, der dazu geführt hat.

Stärkste Achse

Registertransparenz 100 / 100

Vertriebsgebiet länderübergreifend (40 P.), 1 Marke beim selben Erlaubnisinhaber (40 P.), eingetragene Domain bestätigt (20 P.)

Schwächste Achse

Lizenzhistorie 55 / 100

Erstmalige Erlaubnis 28.12.2022 (40 P.), keine Folgeerlaubnis ausgewiesen (15 P.)

Angaben des Anbieters — als Angaben gekennzeichnet

Die folgenden Werte stammen nicht aus dem Register, sondern aus veröffentlichten Angaben. Sie sind deshalb durchgehend als Anbieterangabe geführt und nicht als Messung. Quelle und Prüfdatum stehen bei jedem Wert direkt darunter:

Auszahlungsquote

96 %Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Spielauswahl

1.480+Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Gerechnet wird mit der Untergrenze der Angabe

Mobil im Browser

jaAnbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Eigene App

nicht belegtnicht belegt

Anbieter-Website · geprüft am 27.07.2026

Redaktionelle Einordnung Was die Zahlen oben nicht selbst sagen — Methodik 1.0, zuletzt geprüft am 27.07.2026.

Die stärkste Achse dieser Datenbank ist eine Angabe, nicht ein Registerwert

bet-at-home steht mit Note 3,8 auf Platz drei von zehn, und der auffälligste Einzelwert des Eintrags ist die Spielauswahl mit 98 von 100 Punkten — der höchste Wert dieser Achse in der gesamten Datenbank. Grundlage ist die Angabe „1.480+“, gerechnet mit der Untergrenze 1.480 auf der Skala 300 bis 1.500.

Diese Zahl gehört eingeordnet. Es handelt sich um eine Anbieterangabe, nicht um eine Zählung: nach oben offen, mit 1.480 Spielen genauso wahr wie mit 2.500, und zu keinem Zeitpunkt widerlegbar. Sie ist die am schwächsten belegte der sechs Achsen — und trotzdem die, auf der dieser Anbieter am weitesten vorn liegt.

Was die 98 Punkte auf 100 heben würde, ist deshalb ausdrücklich keine größere Zahl, sondern eine zählbare: eine datierte, aufgelistete Übersicht. Und wie auf jeder dieser Seiten: eine höhere Spielzahl ist für sich kein Qualitätsmerkmal. Diese Achse misst, wie gut das Angebot beschrieben ist, nicht wie gut es ist.

Eine Domain, zwei Erlaubnisarten, zwei Daten

Das Register weist für die Automatenspiel-Erlaubnis von bet-at-home.de das Erstdatum 28.12.2022 aus. Eine Folgeerlaubnis ist noch nicht ausgewiesen — bei acht der zehn Anbieter dieser Datenbank ist das derzeit so. Auf der schwerstgewichteten Achse Lizenzhistorie ergibt das 55 von 100: 40 Punkte für das Erstdatum, 15 für die fehlende Folgeerlaubnis.

Für dieselbe Domain, bet-at-home.de, führt das Register zusätzlich eine Sportwetten-Erlaubnis mit einem deutlich früheren Erstdatum: 02.11.2020. Beide Erlaubnisarten laufen also über dieselbe Adresse, aber mit eigenen, unabhängigen Daten — ein Anbieter kann bei einer Erlaubnisart seit über fünf Jahren etabliert sein und bei einer anderen seit knapp drei, ohne dass das eine mit dem anderen zu tun hat. Für diese Datenbank zählt ausschließlich das Datum der Automatenspiel-Erlaubnis, weil nur diese Erlaubnisart hier bewertet wird.

Die Reihenfolge passt zur Chronologie des Rahmens: Sportwetten waren in Deutschland schon vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubnisfähig, virtuelle Automatenspiele erst danach, ab dem 1. Juli 2021. Dass die Sportwetten-Erlaubnis älter ist, ist deshalb folgerichtig und sagt nichts über die jüngere Automatenspiel-Erlaubnis aus.

Der Firmenname trägt eine Domain, die im Register nicht als Marke steht

Erlaubnisinhaber ist Bet-at-home.com Internet Limited mit Sitz in Mosta, Malta. Der Name der Gesellschaft enthält eine .com-Adresse — aber im Register ist unter der Automatenspiel-Erlaubnis nur eine Marke eingetragen: bet-at-home.de. Eine zweite Domain, etwa bet-at-home.com, steht dort nicht.

Das ist ein eigener Hinweis wert, weil der Firmenname genau die Verwechslung nahelegt, vor der die zweite Prüfung auf GGL-Lizenz warnt: ein Gesellschaftsname ist keine Domainangabe. Das Register führt Domains, nicht Firmennamen, und wer prüfen will, ob ein Angebot gedeckt ist, muss die im Register eingetragene Domain lesen — hier bet-at-home.de, unabhängig davon, was im Namen der Gesellschaft sonst noch vorkommt.

Auf der Achse Registertransparenz ergibt eine einzige Marke die volle Punktzahl für Markenklarheit: zusammen mit dem bundesweiten länderübergreifenden Vertriebsgebiet und der bestätigten Domain steht diese Achse bei 100 von 100 — einer von sechs Anbietern dieser Datenbank mit diesem Wert. Über Angebote derselben Marke in anderen Ländern sagt der deutsche Eintrag im Übrigen nichts; dafür sind andere Aufsichten zuständig.

96 % — geschlossen, und das zählt

Die Auszahlungsquote steht als 96 % im Protokoll: eine geschlossene Zahl, ohne „über“. Das zählt hier ausdrücklich zugunsten des Anbieters, denn eine nach oben offene Formulierung wird konservativ mit ihrer Untergrenze gelesen, eine benannte Zahl nicht. Gerechnet ergibt das 75 von 100 Punkten.

Gerechnet wird auf der Skala 93 bis 97 %, nicht auf 0 bis 100. Der Grund liegt im deutschen Regelwerk: erlaubte virtuelle Automatenspiele sind eng normiert — 1 € Höchsteinsatz je Spiel, 5 Sekunden Mindestdauer je Runde, keine Jackpots —, und unter diesen Bedingungen liegen die veröffentlichten Quoten aller Anbieter in einem schmalen Band von wenigen Prozentpunkten. Eine Skala von 0 bis 100 würde ableiten, dass alle zehn praktisch identisch sind; die Skala ist deshalb über genau jenes Band gespannt, in dem es Unterschiede gibt. 96 % liegt dort im oberen Bereich; der Bestwert dieser Datenbank sind 88 Punkte für eine Angabe von 96,5 %.

Der regulatorische Hintergrund gehört dazu: es besteht in Deutschland keine Pflicht, eine zusammengefasste Auszahlungsquote für ein gesamtes Angebot zu veröffentlichen. Veröffentlicht wird die Quote je Spiel, meist in den Spielinformationen. Eine einzelne Zahl für ein ganzes Casino ist immer ein Aggregat, das jemand gebildet hat — mit einer Gewichtung und für einen Zeitraum, die beide selten mitgeteilt werden. Auf belegt wechselt der Wert erst, wenn der Anbieter selbst eine datierte Quote für einen benannten Zeitraum veröffentlicht.

Die einzige echte Lücke: keine eigene App

Bei der mobilen Nutzung ist die Browser-Nutzung belegt, eine eigene App nicht — 60 statt 100 Punkte. Das ist bei diesem Eintrag der einzige Abzug, der nicht an einer Skalenfrage hängt, sondern an einer fehlenden Angabe. Sieben der zehn Anbieter dieser Datenbank stehen hier gleich; nur drei weisen eine eigene App aus.

Weil hier zwei Erlaubnisarten eingetragen sind, greifen zwei Regelsätze: die Einsatz- und Taktvorgaben für Automatenspiele gelten nicht unverändert für eine Sportwette. Welche Regel an welcher Erlaubnisart hängt, steht unter GGL-Lizenz. Das Bonusangebot lautet im Wortlaut 100 % Bonus bis 100 € — eine Obergrenze, erreicht mit 100 € Einzahlung. Umsatzbedingungen, Frist und maximaler Einsatz während der Umsatzphase liegen nicht belegt vor und werden nicht geschätzt; das Angebot geht mit null Gewicht in die Note ein.

Warum zwei Erlaubnisarten unter einer Domain kein Sonderfall sind

Dass bet-at-home.de zwei Erlaubnisarten mit zwei unabhängigen Daten trägt, ist in dieser Datenbank kein Einzelfall — mehrere der zehn geprüften Anbieter halten neben der hier bewerteten Automatenspiel-Erlaubnis zusätzlich eine Sportwetten-Erlaubnis, oft mit einem deutlich älteren Erstdatum. Das Register trennt die beiden Erlaubnisarten konsequent, mit je eigenem Erstdatum und gegebenenfalls eigener Folgeerlaubnis, auch wenn beide über dieselbe Domain laufen.

Für die Bewertung dieser Datenbank ist das folgenlos: bewertet wird ausschließlich die Automatenspiel-Erlaubnis, weil nur diese Erlaubnisart hier gilt. Eine ältere Sportwetten-Erlaubnis verschiebt weder Punkte noch Note — sie ist eine zusätzliche, aber getrennte Tatsache über den Anbieter.

Was diesen Eintrag verbessern würde

  • Eine belegte eigene App — der größte verbleibende Hebel, und die einzige echte Lücke dieses Eintrags.
  • Eine präzise Quotenangabe auf dem Niveau der besten dieser Datenbank statt „96 %“ ohne weitere Präzisierung.
  • Zeit auf der Lizenzhistorie, also ein alterndes Erstdatum, plus eine künftige Folgeerlaubnis.

Die Spielauswahl liegt bereits bei 98 von 100 — dort ist praktisch nichts zu gewinnen. Was diesen Eintrag stattdessen bewegt, ist derselbe Hebel wie bei den meisten Einträgen im Mittelfeld dieser Datenbank: Zeit und Veröffentlichungsgenauigkeit, nicht das Angebot selbst.

Der Abstand nach oben und nach unten

Weil die Rangliste eine Rechnung ist, lässt sich für jeden Platz benennen, welche Achse ihn erzeugt. Nach oben trennen zwei Zehntel vom Vorplatzierten, und die Rechnung dreht sich an der Spielauswahl — 98 zu 75 — und der Registertransparenz, wo beide gleich stehen; der Nächstplatzierte gewinnt zusätzlich bei der mobilen Nutzung, weil er eine belegte App hat.

Nach unten trennt ebenfalls ein Zehntel, und dort kehrt sich das Bild um: dieser Eintrag führt bei der Spielauswahl mit 98 zu 75 und liegt bei der Registertransparenz gleichauf, verliert aber leicht bei der Lizenzhistorie.

Beide Vergleiche zeigen dasselbe Muster: im oberen Mittelfeld dieser Rangliste entscheidet nicht die Registerlage — die ist bei mehreren Anbietern hier ähnlich stark —, sondern die Kombination aus Spielauswahl-Angabe und mobiler Nutzung. Wer diese Reihenfolge anders gewichten möchte, kann es tun: unter Testgewichtung verschieben Sie die Gewichte selbst.

Was in diesem Protokoll fehlt

Eine Lücke wird hier als Lücke ausgewiesen, nicht überschrieben. Bei bet-at-home sind das:

  • Zahlungswege — für diesen Anbieter noch nicht erhoben, Stand Juli 2026. Welche Verfahren welche Auszahlungsklasse bedeuten, steht unabhängig davon unter Zahlungswege.
  • Auszahlungsdauer in Zahlen — nicht belegt und nicht geschätzt. Sie hängt am Zahlungsweg, nicht am Anbieter.
  • Support, Bedienbarkeit, Bonuswert — nicht bewertet, weil sie ein eigenes Konto und eine eigene Einzahlung voraussetzen. Beides hat nicht stattgefunden; die Methodik legt das offen.
  • Nachweislage — als Kriterium beschrieben, aber mit Gewicht 0 außerhalb der Wertung, solange sie sich nicht für alle Anbieter gleich erheben lässt.

Einordnung im Vergleich

Mit Note 3,9 liegt bet-at-home auf Platz 3 von 10 in der Gesamtrangliste dieser Datenbank. Diese Position folgt aus unserer Gewichtung — und die ist verstellbar: unter Testgewichtung setzen Sie die Gewichte selbst, und wenn Ihnen Lizenzhistorie weniger wichtig ist als uns, verschiebt sich die Reihenfolge entsprechend. Alle Anbieter nebeneinander stehen in der Übersicht aller Prüfprotokolle.

Zuletzt geprüft: 27.07.2026 · Quelle des Registerbestands: GGL-Whitelist · Stand dieser Seite: Juli 2026

Häufige Fragen

Ist bet-at-home in Deutschland erlaubt?

Ja. bet-at-home wird im Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt. Die Domain bet-at-home.de ist dort eingetragen, Erlaubnisinhaber ist Bet-at-home.com Internet Limited. Die erstmalige Erlaubnis datiert vom 28.12.2022, die Folgeerlaubnis vom keine Folgeerlaubnis ausgewiesen. Erlaubt sind: Sportwetten, Virtuelle Automatenspiele.

Wie kommt die Note 3,9 für bet-at-home zustande?

Aus 6 von 6 gewichteten Kriterien. Am stärksten schneidet Registertransparenz ab (100 von 100 Punkten), am schwächsten Lizenzhistorie (55 von 100). Die vollständige Rechnung je Kriterium steht in der Tabelle oben, die Formel in der Methodik.

Wer betreibt bet-at-home?

Erlaubnisinhaber ist Bet-at-home.com Internet Limited mit Sitz in Mosta, Malta — so im Register eingetragen.

Weitere Marken sind bei diesem Erlaubnisinhaber im Register nicht eingetragen.

Welche Auszahlungsquote gibt bet-at-home an?

96 % — das ist eine Angabe des Anbieters, keine eigene Messung. Sie wird hier als Anbieterangabe geführt und ist entsprechend gekennzeichnet. Für die Punkte auf dieser Achse wird mit 96 % gerechnet.

Gibt es eine App von bet-at-home?

Mobile Nutzung im Browser: ja. Eigene App: nicht belegt. Beides sind veröffentlichte Angaben, keine eigene Prüfung an einem Gerät — sie sind deshalb als Anbieterangabe markiert.

Wie lange dauert eine Auszahlung bei bet-at-home?

Dazu liegt kein Beleg vor, und es wird hier keine Zahl geschätzt. Die Dauer hängt am gewählten Zahlungsweg, nicht am Anbieter: Sofortüberweisungen und E-Wallets liegen in der Klasse Minuten bis Stunden, eine SEPA-Überweisung braucht Bankarbeitstage. Welche Klasse zu welchem Verfahren gehört, steht unter Zahlungswege.

Welche Angaben fehlen im Prüfprotokoll von bet-at-home?

Die bei diesem Anbieter unterstützten Zahlungswege sind für diese Datenbank noch nicht erhoben und stehen als nicht belegt. Ebenfalls nicht bewertet: Support-Qualität, Bedienbarkeit und der Wert des Bonusangebots — all das lässt sich ohne eigenes Konto nicht überprüfbar erheben, und was hier nicht überprüfbar ist, wird nicht behauptet. Der vollständige Ausschluss steht in der Methodik.