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Prüfprotokoll · Platz 1 von 10 · Stand Juli 2026

StarGames Testbericht Juli 2026: Note 4,1 von 5

Note 4,1 von 5 — stärkste Achse: Registertransparenz, Erlaubnis seit 02.02.2023, berechnet aus 6 von 6 gewichteten Kriterien. Erlaubnisinhaber ist Greentube Malta Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Jeder Wert auf dieser Seite trägt seine Quelle und sein Prüfdatum — angeklickt zeigt er beides.

StarGames

stargames.de

4,1 / 5 alle 6 Kriterien belegt
Angabe des Anbieters

Bonus bis 100 € + 100 FreispieleAnbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Wortlaut der Anbieterangabe. Umsatzbedingungen und Fristen sind nicht belegt.

Zum Anbieter

Die Note im Einzelnen

Sortiert nach Gewicht. Die Spalte „Rechnung“ zeigt, wie die Punkte für dieses Kriterium bei StarGames zustande kommen — nicht als Begründung im Nachhinein, sondern als der Rechenweg selbst.

Punkte je Prüfkriterium für StarGames, mit Rechenweg und Belegstufe
Kriterium Gewicht Punkte Beleg Rechnung
Lizenzhistorie 30 70 belegt Erstmalige Erlaubnis 02.02.2023 (30 P.), Folgeerlaubnis 13.02.2025 (40 P.)
Registertransparenz 20 100 belegt Vertriebsgebiet länderübergreifend (40 P.), 1 Marke beim selben Erlaubnisinhaber (40 P.), eingetragene Domain bestätigt (20 P.)
Auszahlungsquote 15 75 Anbieterangabe Anbieterangabe „über 96 %" → gerechnet mit 96 % auf der Skala 93–97 % (75 P.). Keine eigene Messung.
Betreiber & Sitz 15 100 belegt Erlaubnisinhaber Greentube Malta Limited im Register eindeutig (60 P.), Sitz Birkirkara, Malta ausgewiesen (40 P.). Der Sitz selbst wird nicht bewertet.
Spielauswahl 10 46 Anbieterangabe Anbieterangabe „850+" → gerechnet mit der Untergrenze 850 auf der Skala 300–1.500 (46 P.).
Mobile Nutzung 10 100 Anbieterangabe Browser-Nutzung belegt (60 P.), eigene App belegt (40 P.)

Gewichte summiert: 100. Die Umrechnung der gewichteten Punkte auf die Skala 0–5 steht in der Methodik.

Was das Register über StarGames ausweist

Die härtesten Angaben in diesem Protokoll stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort ist die Domain stargames.de mit Erlaubnisinhaber Greentube Malta Limited eingetragen, Sitz Birkirkara, Malta. Die erstmalige Erlaubnis datiert vom 02.02.2023, die Folgeerlaubnis vom 13.02.2025. Erlaubt sind Virtuelle Automatenspiele.

Das eingetragene Vertriebsgebiet ist länderübergreifend, die Erlaubnis gilt also bundesweit. Zwei der 10 Anbieter in dieser Datenbank haben diese Reichweite nicht.

Weitere Marken sind bei diesem Erlaubnisinhaber im Register nicht eingetragen — das Angebot steht allein. Im Vergleich dazu führen andere Erlaubnisinhaber in dieser Datenbank bis zu fünf Marken parallel; nachzulesen im Whitelist-Report.

Wo StarGames stark und wo schwach ist

Beides sind hier keine Eindrücke, sondern die höchste und die niedrigste Punktzahl aus derselben Rechnung — jeweils mit dem Rechenweg, der dazu geführt hat.

Stärkste Achse

Registertransparenz 100 / 100

Vertriebsgebiet länderübergreifend (40 P.), 1 Marke beim selben Erlaubnisinhaber (40 P.), eingetragene Domain bestätigt (20 P.)

Schwächste Achse

Spielauswahl 46 / 100

Anbieterangabe „850+" → gerechnet mit der Untergrenze 850 auf der Skala 300–1.500 (46 P.).

Angaben des Anbieters — als Angaben gekennzeichnet

Die folgenden Werte stammen nicht aus dem Register, sondern aus veröffentlichten Angaben. Sie sind deshalb durchgehend als Anbieterangabe geführt und nicht als Messung. Quelle und Prüfdatum stehen bei jedem Wert direkt darunter:

Auszahlungsquote

über 96 %Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Gerechnet wird mit der Untergrenze der Angabe

Spielauswahl

850+Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Gerechnet wird mit der Untergrenze der Angabe

Mobil im Browser

jaAnbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Eigene App

ja (App)Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Redaktionelle Einordnung Was die Zahlen oben nicht selbst sagen — Methodik 1.0, zuletzt geprüft am 27.07.2026.

Der jüngste Eintrag — und der einzige, den die GGL selbst erteilt hat

Das Register weist für stargames.de als erstmalige Erlaubnis den 02.02.2023 aus. Das ist das späteste Erstdatum im Bestand, und es ist der Grund für die vergleichsweise niedrigen 70 von 100 Punkten auf der schwerstgewichteten Achse Lizenzhistorie.

Dieses Datum hat aber eine zweite Eigenschaft, die kein anderer Eintrag hier hat. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat ihre Aufgaben zum 1. Januar 2023 vollständig übernommen; vorher lag die Erlaubniserteilung bei einer Länderbehörde im Rahmen der Übergangsregelung. Alle neun anderen Erstdaten hier liegen vor diesem Stichtag. Der Eintrag von stargames.de liegt danach.

Praktisch heißt das: dies ist die einzige Erlaubnis in dieser Datenbank, die von Anfang an von derjenigen Behörde erteilt wurde, die heute auch die Aufsicht führt — nach dem Verfahren, das heute gilt, und nicht nach einer Übergangsregelung, die inzwischen Geschichte ist.

Für die Punkte ist das ohne Belang, und das ist eine bewusste Entscheidung. Die Achse Lizenzhistorie misst Dauer, nicht Qualität des Erteilungsverfahrens. Ein junger Eintrag holt hier weniger Punkte, weil weniger Zeit unter Aufsicht belegt ist — nicht weil die Erlaubnis weniger wert wäre. Wer das anders gewichten möchte, kann es tun: unter Testgewichtung lässt sich das Gewicht dieser Achse verstellen, und StarGames ist der Anbieter, bei dem sich das am deutlichsten auswirkt.

Die Folgeerlaubnis vom 13.02.2025 ist die aktuellste hier

Zum Erstdatum kommt eine Folgeerlaubnis vom 13.02.2025 — die jüngste Fortschreibung in dieser Datenbank. Eine Erlaubnis wird in Deutschland befristet erteilt; eine Folgeerlaubnis ist die Fortschreibung nach Ablauf der Frist, also ein zweiter bestandener Prüfvorgang.

Damit steht hier ein Eintrag, der zwei Prüfvorgänge belegt, beide innerhalb des heutigen Regimes, der zweite gut zwei Jahre nach dem ersten. Drei der zehn hier geführten Anbieter haben überhaupt keine Folgeerlaubnis im Register; StarGames hat die zeitlich naheste. Für die 40 Punkte des Folge-Teilbetrags reicht das Vorhandensein — auf das Datum kommt es dort nicht an, sonst würde die Achse zweimal dasselbe messen.

Zwei Register-Gesellschaften, ein Name

Erlaubnisinhaber ist Greentube Malta Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Ein Blick in die übrigen Einträge dieser Datenbank zeigt eine Gesellschaft mit auffallend ähnlichem Namen: Greentube Betting Malta Limited, ebenfalls Birkirkara, Erlaubnisinhaber eines anderen Anbieters hier.

Das sind im Register zwei getrennte Erlaubnisinhaber. Beide führen je nur wenige Marken, weshalb beide auf der Achse Registertransparenz gut abschneiden — StarGames mit voller Punktzahl, weil genau eine Marke beim Inhaber eingetragen ist.

Und genau hier liegt eine Grenze dieser Achse, die offengelegt gehört: sie zählt Marken je Erlaubnisinhaber, nicht Marken je Unternehmensgruppe. Zwei Gesellschaften mit einem gemeinsamen Namensbestandteil und einem gemeinsamen Sitzort sind registerrechtlich zwei Inhaber und werden hier auch so gezählt. Wie viele Gruppen hinter den eingetragenen Marken des erlaubten deutschen Marktes stehen — was die deutlich kleinere Zahl ist — steht im Whitelist-Report. Die Bewertung auf dieser Seite bleibt beim Register, weil das Register die belegbare Ebene ist.

Eine einzige Erlaubnisart

Für stargames.de ist genau eine Erlaubnisart eingetragen: virtuelle Automatenspiele. Vier der zehn Anbieter sind so aufgestellt, sechs halten zwei oder drei Arten.

Was dieser Eintrag nicht abdeckt, ist deshalb schnell benannt: keine Sportwetten und keine Online-Casinospiele, also keine Tisch- und Livespiele mit Croupier. Roulette und Blackjack in der Form, die viele mit „Online-Casino“ verbinden, fallen unter eine eigene Kategorie, und die ist hier nicht eingetragen.

Auf die Note wirkt sich die Zahl der Erlaubnisarten nicht aus. Gewichtet werden Dauer, Zuordenbarkeit und Betreiberangaben — nicht die Breite des Angebots. Ein Anbieter mit drei Erlaubnisarten bekommt dafür hier keinen Punkt, und ein Anbieter mit einer verliert keinen.

Warum „über 96 %“ weniger Punkte bringt als „96,5 %“

Die Auszahlungsquote steht als „über 96 %“ im Protokoll, geführt als Anbieterangabe mit der Quelle Vergleichsportal. Gerechnet wird mit 96 %, also mit der Untergrenze der Formulierung — das ist die einzige Zahl, die aus einer nach oben offenen Angabe folgt. Ergebnis: 75 von 100 Punkten.

Der interessante Vergleich steht ein paar Plätze weiter oben in der Rangliste. Ein Anbieter dieser Datenbank gibt 96,5 % an, also eine geschlossene Zahl — und holt damit 88 Punkte. „Über 96 %“ kann in der Sache denselben oder einen höheren Wert beschreiben. Punkte bringt es weniger.

Das ist kein Rechenfehler, sondern der Kern des Verfahrens: bewertet wird nicht, wie gut die Zahl klingt, sondern wie belastbar sie ist. Eine offene Untergrenze lässt sich nie widerlegen, und was sich nicht widerlegen lässt, wird hier konservativ gelesen. Eine präzise Angabe geht ein Risiko ein, und dieses Risiko wird belohnt.

Zur Vollständigkeit gehört der Rest: es besteht in Deutschland keine Pflicht, eine zusammengefasste Auszahlungsquote für ein gesamtes Angebot zu veröffentlichen. Veröffentlicht wird die Quote je Spiel. Eine einzelne Zahl für ein ganzes Casino ist immer ein Aggregat, das jemand gebildet hat — mit einer Gewichtung und für einen Zeitraum, die beide selten mitgeteilt werden. Auf belegt würde der Wert erst wechseln, wenn der Anbieter selbst eine datierte Quote für einen benannten Zeitraum veröffentlicht.

Die Spielauswahl und die App

Auf der Achse Spielauswahl stehen 46 von 100 Punkten. Grundlage ist die Angabe „850+“, gerechnet mit 850 auf der Skala 300 bis 1.500. Auch hier gilt die Untergrenzenregel, und auch hier würde die Punktzahl nicht durch eine größere Zahl steigen, sondern durch eine zählbare: eine datierte Übersicht, die sich nachprüfen lässt. Eine höhere Spielzahl ist im Übrigen kein Qualitätsmerkmal — diese Achse misst, wie gut das Angebot beschrieben ist.

Bei der mobilen Nutzung steht die volle Punktzahl. Browser-Nutzung und eine eigene App sind beide als Angabe belegt, und die App ist hier die Ausnahme: nur drei der zehn Anbieter dieser Datenbank weisen eine eigene App aus. Beides sind veröffentlichte Angaben, keine Prüfung an einem Gerät — deshalb tragen sie die Belegstufe Anbieterangabe.

Das Bonusangebot lautet im Wortlaut Bonus bis 100 € + 100 Freispiele. Was es nicht nennt — Umsatzbedingungen, Frist, maximaler Einsatz während der Umsatzphase — liegt hier nicht belegt vor und wird nicht geschätzt. Deshalb geht das Bonusangebot mit null Gewicht in die Note ein. Die anbieterübergreifende Einzahlungsgrenze von 1.000 € pro Monat verschiebt eine Bonusaktion nicht.

Was für StarGames gilt, weil die Erlaubnis eine deutsche ist

Für virtuelle Automatenspiele gelten in Deutschland unter anderem ein Höchsteinsatz von 1 € je Spiel, eine Mindestdauer von 5 Sekunden pro Runde sowie ein Verbot von Autoplay und Jackpots. Für das Konto gelten der Abgleich mit dem Sperrsystem OASIS bei der Anmeldung, die Erfassung in der Datei LUGAS — die auch das parallele Spiel bei zwei erlaubten Anbietern verhindert — und die genannte monatliche Einzahlungsgrenze.

Weil hier ausschließlich virtuelle Automatenspiele eingetragen sind, gilt dieser Regelsatz für das gesamte Angebot ohne Verzweigung. Bei Anbietern mit Sportwetten- oder Poker-Erlaubnis greifen dort jeweils eigene Vorgaben. Welche Regel an welcher Erlaubnisart hängt, steht unter GGL-Lizenz.

Für die Bewertung ist dieser Rahmen kein Pluspunkt: er gilt für jeden Anbieter dieser Datenbank gleich. Er ist der Grund, warum die Liste bei zehn Einträgen endet.

Was diesen Eintrag verbessern würde

Diese Datenbank rechnet offen, also lässt sich auch offenlegen, welche Veröffentlichung welchen Notenpunkt bewegen würde — selbst beim Erstplatzierten dieser Rangliste:

  • Eine zählbare Spielübersicht statt „850+“ — eine datierte Liste, die sich nachprüfen lässt. Diese Achse hält mit 46 von 100 den größten ungenutzten Spielraum dieses Eintrags.
  • Eine präzise Quotenangabe statt „über 96 %“, datiert und für einen benannten Zeitraum veröffentlicht.
  • Zeit. Eine zweite Folgeerlaubnis würde die Lizenzhistorie zusätzlich heben, auch ohne weiteres Zutun des Anbieters.

Beide ersten Punkte liegen beim Anbieter, der dritte bei der Zeit. Keiner davon setzt voraus, dass sich am Angebot etwas ändert — nur daran, wie es belegt ist.

Der Abstand nach unten

Weil die Rangliste eine Rechnung ist, lässt sich für jeden Platz benennen, welche Achse ihn erzeugt. stargames.de steht auf Platz eins dieser Rangliste, und der Abstand zum Zweitplatzierten ist mit einem Zehntel der knappste an der Spitze: dieser Eintrag führt bei der Lizenzhistorie mit 70 zu 55, weil eine Folgeerlaubnis ausgewiesen ist und beim Zweitplatzierten nicht — und verliert bei der Auszahlungsquote mit 75 zu 88, weil dort eine präzisere Angabe vorliegt.

Registertransparenz, Betreiberangaben und mobile Nutzung stehen bei beiden gleich, auf der jeweils vollen Punktzahl. Der Vorsprung an der Spitze dieser Rangliste entscheidet sich damit an genau einer Registerachse — einem tatsächlichen zweiten Prüfvorgang — gegen eine einzelne offene Anbieterangabe. Wer die Gewichte anders setzen will, tut es unter Testgewichtung; StarGames ist der Anbieter, dessen Spitzenplatz am empfindlichsten auf eine Verschiebung reagiert.

Was in diesem Protokoll fehlt

Eine Lücke wird hier als Lücke ausgewiesen, nicht überschrieben. Bei StarGames sind das:

  • Zahlungswege — für diesen Anbieter noch nicht erhoben, Stand Juli 2026. Welche Verfahren welche Auszahlungsklasse bedeuten, steht unabhängig davon unter Zahlungswege.
  • Auszahlungsdauer in Zahlen — nicht belegt und nicht geschätzt. Sie hängt am Zahlungsweg, nicht am Anbieter.
  • Support, Bedienbarkeit, Bonuswert — nicht bewertet, weil sie ein eigenes Konto und eine eigene Einzahlung voraussetzen. Beides hat nicht stattgefunden; die Methodik legt das offen.
  • Nachweislage — als Kriterium beschrieben, aber mit Gewicht 0 außerhalb der Wertung, solange sie sich nicht für alle Anbieter gleich erheben lässt.

Einordnung im Vergleich

Mit Note 4,1 liegt StarGames auf Platz 1 von 10 in der Gesamtrangliste dieser Datenbank. Diese Position folgt aus unserer Gewichtung — und die ist verstellbar: unter Testgewichtung setzen Sie die Gewichte selbst, und wenn Ihnen Spielauswahl weniger wichtig ist als uns, verschiebt sich die Reihenfolge entsprechend. Alle Anbieter nebeneinander stehen in der Übersicht aller Prüfprotokolle.

Zuletzt geprüft: 27.07.2026 · Quelle des Registerbestands: GGL-Whitelist · Stand dieser Seite: Juli 2026

Häufige Fragen

Ist StarGames in Deutschland erlaubt?

Ja. StarGames wird im Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt. Die Domain stargames.de ist dort eingetragen, Erlaubnisinhaber ist Greentube Malta Limited. Die erstmalige Erlaubnis datiert vom 02.02.2023, die Folgeerlaubnis vom 13.02.2025. Erlaubt sind: Virtuelle Automatenspiele.

Wie kommt die Note 4,1 für StarGames zustande?

Aus 6 von 6 gewichteten Kriterien. Am stärksten schneidet Registertransparenz ab (100 von 100 Punkten), am schwächsten Spielauswahl (46 von 100). Die vollständige Rechnung je Kriterium steht in der Tabelle oben, die Formel in der Methodik.

Wer betreibt StarGames?

Erlaubnisinhaber ist Greentube Malta Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta — so im Register eingetragen.

Weitere Marken sind bei diesem Erlaubnisinhaber im Register nicht eingetragen.

Welche Auszahlungsquote gibt StarGames an?

über 96 % — das ist eine Angabe des Anbieters, keine eigene Messung. Sie wird hier als Anbieterangabe geführt und ist entsprechend gekennzeichnet. Für die Punkte auf dieser Achse wird mit 96 % gerechnet. Gerechnet wird mit der Untergrenze der Angabe

Gibt es eine App von StarGames?

Mobile Nutzung im Browser: ja. Eigene App: ja (App). Beides sind veröffentlichte Angaben, keine eigene Prüfung an einem Gerät — sie sind deshalb als Anbieterangabe markiert.

Wie lange dauert eine Auszahlung bei StarGames?

Dazu liegt kein Beleg vor, und es wird hier keine Zahl geschätzt. Die Dauer hängt am gewählten Zahlungsweg, nicht am Anbieter: Sofortüberweisungen und E-Wallets liegen in der Klasse Minuten bis Stunden, eine SEPA-Überweisung braucht Bankarbeitstage. Welche Klasse zu welchem Verfahren gehört, steht unter Zahlungswege.

Welche Angaben fehlen im Prüfprotokoll von StarGames?

Die bei diesem Anbieter unterstützten Zahlungswege sind für diese Datenbank noch nicht erhoben und stehen als nicht belegt. Ebenfalls nicht bewertet: Support-Qualität, Bedienbarkeit und der Wert des Bonusangebots — all das lässt sich ohne eigenes Konto nicht überprüfbar erheben, und was hier nicht überprüfbar ist, wird nicht behauptet. Der vollständige Ausschluss steht in der Methodik.