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Prüfprotokoll · Platz 4 von 10 · Stand Juli 2026

Wildz Testbericht Juli 2026: Note 3,7 von 5

Note 3,7 von 5 — seit 2022 durchgängig unter GGL-Aufsicht, 2 Marken beim Erlaubnisinhaber, berechnet aus 6 von 6 gewichteten Kriterien. Erlaubnisinhaber ist Rootz Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Jeder Wert auf dieser Seite trägt seine Quelle und sein Prüfdatum — angeklickt zeigt er beides.

Wildz

wildz.de

3,7 / 5 alle 6 Kriterien belegt
Angabe des Anbieters

100 % bis 50 € + 100 FreispieleAnbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Wortlaut der Anbieterangabe. Umsatzbedingungen und Fristen sind nicht belegt.

Zum Anbieter

Die Note im Einzelnen

Sortiert nach Gewicht. Die Spalte „Rechnung“ zeigt, wie die Punkte für dieses Kriterium bei Wildz zustande kommen — nicht als Begründung im Nachhinein, sondern als der Rechenweg selbst.

Punkte je Prüfkriterium für Wildz, mit Rechenweg und Belegstufe
Kriterium Gewicht Punkte Beleg Rechnung
Lizenzhistorie 30 55 belegt Erstmalige Erlaubnis 15.09.2022 (40 P.), keine Folgeerlaubnis ausgewiesen (15 P.)
Registertransparenz 20 90 belegt Vertriebsgebiet länderübergreifend (40 P.), 2 Marken beim selben Erlaubnisinhaber (30 P.), eingetragene Domain bestätigt (20 P.)
Auszahlungsquote 15 75 Anbieterangabe Anbieterangabe „96 %" → gerechnet mit 96 % auf der Skala 93–97 % (75 P.). Keine eigene Messung.
Betreiber & Sitz 15 100 belegt Erlaubnisinhaber Rootz Limited im Register eindeutig (60 P.), Sitz Birkirkara, Malta ausgewiesen (40 P.). Der Sitz selbst wird nicht bewertet.
Spielauswahl 10 75 Anbieterangabe Anbieterangabe „1.200+" → gerechnet mit der Untergrenze 1200 auf der Skala 300–1.500 (75 P.).
Mobile Nutzung 10 60 Anbieterangabe Browser-Nutzung belegt (60 P.), eigene App nicht belegt (0 P.)

Gewichte summiert: 100. Die Umrechnung der gewichteten Punkte auf die Skala 0–5 steht in der Methodik.

Was das Register über Wildz ausweist

Die härtesten Angaben in diesem Protokoll stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort ist die Domain wildz.de mit Erlaubnisinhaber Rootz Limited eingetragen, Sitz Birkirkara, Malta. Die erstmalige Erlaubnis datiert vom 15.09.2022, die Folgeerlaubnis vom keine Folgeerlaubnis ausgewiesen. Erlaubt sind Virtuelle Automatenspiele.

Das eingetragene Vertriebsgebiet ist länderübergreifend, die Erlaubnis gilt also bundesweit. Zwei der 10 Anbieter in dieser Datenbank haben diese Reichweite nicht.

Beim selben Erlaubnisinhaber sind 1 weitere Marke eingetragen: spinz.de. Für die Bewertung heißt das: wer zwischen diesen Angeboten wechselt, wechselt die Marke, nicht das Unternehmen — und nicht die Gesellschaft, bei der das Geld liegt. Wie wenige Konzerne den erlaubten deutschen Markt tragen, zeigt der Whitelist-Report.

Wo Wildz stark und wo schwach ist

Beides sind hier keine Eindrücke, sondern die höchste und die niedrigste Punktzahl aus derselben Rechnung — jeweils mit dem Rechenweg, der dazu geführt hat.

Stärkste Achse

Betreiber & Sitz 100 / 100

Erlaubnisinhaber Rootz Limited im Register eindeutig (60 P.), Sitz Birkirkara, Malta ausgewiesen (40 P.). Der Sitz selbst wird nicht bewertet.

Schwächste Achse

Lizenzhistorie 55 / 100

Erstmalige Erlaubnis 15.09.2022 (40 P.), keine Folgeerlaubnis ausgewiesen (15 P.)

Angaben des Anbieters — als Angaben gekennzeichnet

Die folgenden Werte stammen nicht aus dem Register, sondern aus veröffentlichten Angaben. Sie sind deshalb durchgehend als Anbieterangabe geführt und nicht als Messung. Quelle und Prüfdatum stehen bei jedem Wert direkt darunter:

Auszahlungsquote

96 %Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Spielauswahl

1.200+Anbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Gerechnet wird mit der Untergrenze der Angabe

Mobil im Browser

jaAnbieterangabe

Vergleichsportal · geprüft am 27.07.2026

Eigene App

nicht belegtnicht belegt

Anbieter-Website · geprüft am 27.07.2026

Redaktionelle Einordnung Was die Zahlen oben nicht selbst sagen — Methodik 1.0, zuletzt geprüft am 27.07.2026.

Warum ein Registerabgleich überhaupt einmal daneben liegen kann

Bevor es um das Datum selbst geht, lohnt die kurze Erklärung, wie so ein Fehler entsteht — weil sie zeigt, was diese Datenbank von einer Liste unterscheidet, die einfach kopiert wird. Das Register der GGL führt zu jedem Erlaubnisinhaber mehrere Erlaubnisarten nebeneinander, jede mit eigenem Datum, eigener Domain und eigenem Vertriebsgebiet. Ein Registereintrag automatisiert oder auch nur schnell zu lesen bedeutet, viele solcher Felder korrekt der richtigen Erlaubnisart zuzuordnen — und genau an dieser Stelle kann ein Datum, das zu einer anderen Erlaubnisart oder einem anderen Feld gehört, versehentlich landen, wo es nicht hingehört.

Bei wildz.de war das Ergebnis eines solchen Versehens keine falsche Zahl, sondern eine fehlende: die Automatenspiel-Erlaubnis stand ohne Datum, obwohl das Register eines führt. Ein zweiter, sorgfältigerer Abgleich hat das korrigiert. Dass eine Datenbank, die Wert auf belegte Angaben legt, selbst eine eigene Lücke findet und offen korrigiert, ist kein Widerspruch zu diesem Anspruch — es ist die praktische Umsetzung davon.

Ein Erstdatum, das jünger ist als es zunächst wirkt

Das Register weist für die Automatenspiel-Erlaubnis von wildz.de das Erstdatum 15.09.2022 aus. Eine Folgeerlaubnis ist noch nicht ausgewiesen. Auf der schwerstgewichteten Achse Lizenzhistorie ergibt das 55 von 100 Punkten: 40 für das Erstdatum, 15 für die fehlende Folgeerlaubnis — ein mittlerer Wert in dieser Datenbank.

Das ist an dieser Stelle erwähnenswert, weil ein früherer Stand dieser Seite für wildz.de kein Erlaubnisdatum ausweisen konnte: der zugrunde liegende Registerabgleich hatte diese eine Angabe nicht erfasst, und die Lizenzhistorie fiel deshalb vollständig aus der Rechnung. Nach einem erneuten Abgleich mit dem Register liegt das Datum jetzt vor, und die Note dieser Seite beruht seither auf allen sechs Kriterien statt auf fünf.

Das ist der Regelfall dieser Datenbank, nicht die Ausnahme: eine Lücke wird als Lücke ausgewiesen, solange sie besteht, und sobald ein Registereintrag eine belastbare Angabe liefert, geht sie in die Rechnung ein — automatisch, beim nächsten Erhebungsstand, nicht nach redaktionellem Ermessen.

Zwei Marken bei Rootz Limited

Erlaubnisinhaber ist Rootz Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Im Register sind bei dieser Gesellschaft zwei Marken eingetragen: spinz.de und wildz.de.

Auf der Achse Registertransparenz ergibt das 90 von 100 — 40 Punkte für das bundesweite Vertriebsgebiet, 30 für die zwei Marken, dazu die eingetragene Domain. Zwei Marken sind in dieser Datenbank ein guter Wert: zwei Erlaubnisinhaber führen je fünf.

Die praktische Folge ist dieselbe wie bei jedem Mehrmarken-Inhaber, und sie wird oft falsch erwartet: ein Wechsel zur Schwestermarke wechselt die Oberfläche, nicht das Unternehmen. Die Einzahlungsgrenze von 1.000 € pro Monat läuft über die Spielerdatei LUGAS und gilt anbieterübergreifend — ein zweites Konto setzt sie nicht zurück. Eine Sperre im System OASIS wirkt bei allen erlaubten Anbietern, und über LUGAS ist auch das parallele Spiel bei zwei Anbietern gesperrt. Wie stark der erlaubte Markt konzentriert ist, zeigt der Whitelist-Report.

Der Sitz auf Malta ist hier die Regel, nicht die Ausnahme: acht der zehn Erlaubnisinhaber dieser Datenbank sitzen dort. Der Vertragspartner, bei dem das Guthaben liegt, ist damit eine Gesellschaft nach maltesischem Recht. Die Aufsicht über das in Deutschland erlaubte Angebot liegt davon unberührt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder; der Weg im Streitfall steht unter Beschwerde einlegen.

Die sechs Achsen im Einzelnen

Zwei Achsen tragen hier hohe Werte, und beide sind Registerdaten: Betreiber & Sitz mit voller Punktzahl, weil Inhaber eindeutig benannt und Sitz ausgewiesen ist, und die genannte Registertransparenz mit 90.

Die drei übrigen sind Anbieterangaben. Die Auszahlungsquote steht als geschlossene 96 % — gerechnet auf der Skala 93 bis 97 % ergibt das 75 von 100. Dass die Angabe ohne „über“ auskommt, zählt hier zugunsten des Anbieters: eine nach oben offene Formulierung wird konservativ mit ihrer Untergrenze gelesen, eine geschlossene Zahl nicht. Der regulatorische Hintergrund bleibt derselbe: es besteht keine Pflicht, eine zusammengefasste Quote für ein gesamtes Angebot zu veröffentlichen — veröffentlicht wird die Quote je Spiel, und eine einzelne Zahl für ein ganzes Casino ist immer ein Aggregat, das jemand gebildet hat. Auf belegt wechselt der Wert erst mit einer datierten Veröffentlichung des Anbieters für einen benannten Zeitraum.

Die Spielauswahl steht bei 75 von 100 auf der Angabe „1.200+“, gerechnet mit der Untergrenze 1.200. Auf 100 heben würde ihn keine größere Zahl, sondern eine zählbare — eine datierte, nachprüfbare Übersicht. Eine höhere Spielzahl ist im Übrigen kein Qualitätsmerkmal; diese Achse misst, wie gut das Angebot beschrieben ist.

Bei der mobilen Nutzung ist der Browser belegt, eine eigene App nicht — 60 statt 100 Punkte, wie bei sieben der zehn Anbieter. Nur drei weisen eine eigene App aus.

Eine Erlaubnisart, bundesweites Gebiet

Eingetragen ist genau eine Erlaubnisart: virtuelle Automatenspiele. Vier der zehn Anbieter dieser Datenbank sind so aufgestellt. Nicht abgedeckt sind damit Sportwetten und Online-Casinospiele — die eigene Registerkategorie für Tisch- und Livespiele mit Croupier, also Roulette und Blackjack in der Form, die viele mit „Online-Casino“ verbinden.

Das Vertriebsgebiet ist länderübergreifend; die Erlaubnis gilt bundesweit, wie bei allen zehn Anbietern dieser Datenbank.

Für virtuelle Automatenspiele gelten unter anderem ein Höchsteinsatz von 1 € je Spiel, eine Mindestdauer von 5 Sekunden pro Runde sowie ein Verbot von Autoplay und Jackpots. Weil hier nur diese eine Art eingetragen ist, gilt der Regelsatz für das gesamte Angebot ohne Verzweigung. Welche Regel an welcher Erlaubnisart hängt, steht unter GGL-Lizenz.

Das Bonusangebot lautet im Wortlaut 100 % bis 50 € + 100 Freispiele — eine Obergrenze, erreicht mit 50 € Einzahlung. Umsatzbedingungen, Frist und maximaler Einsatz während der Umsatzphase liegen nicht belegt vor und werden nicht geschätzt; das Angebot geht mit null Gewicht in die Note ein.

Wie sich die Note durch die Korrektur verändert hat

Mit fünf von sechs Kriterien lag die frühere Note dieses Eintrags in einer Bandbreite, die sich aus den Werten der anderen Anbieter für die fehlende Achse hätte ableiten lassen — zwischen einer Note für eine fehlende Folgeerlaubnis und einer Note für eine bestehende. Mit dem jetzt vorliegenden Erstdatum und ohne Folgeerlaubnis liegt der Eintrag in der Mitte dieser Spanne, nicht an ihrem oberen oder unteren Rand.

Das ist der Grund, warum diese Datenbank bei einer unvollständigen Rechnung den Teilnenner immer mitführt, statt eine plausible Zahl zu schätzen: eine Schätzung hätte in diesem Fall ungefähr richtig gelegen, muss es aber nicht. Der Unterschied zwischen „ungefähr richtig“ und „belegt“ ist genau der Unterschied, den diese Seite an jeder Stelle offenlegt.

Was diesen Eintrag verbessern würde

  • Eine präzise, datierte Quotenangabe auf dem Niveau der besten dieser Datenbank statt „96 %“ ohne weitere Präzisierung.
  • Eine zählbare Spielübersicht statt „1.200+“, datiert und nachprüfbar.
  • Eine belegte eigene App.
  • Zeit auf der Lizenzhistorie, also ein alterndes Erstdatum, plus eine künftige Folgeerlaubnis.

Vier Hebel, alle vier Fragen der Veröffentlichung oder der Zeit — keiner davon setzt eine Änderung am Angebot selbst voraus.

Der Abstand nach oben und nach unten

Weil die Rangliste eine Rechnung ist, lässt sich für jeden Platz benennen, welche Achse ihn erzeugt. Nach oben trennt ein Zehntel vom Vorplatzierten, und die Rechnung dreht sich vor allem an der Spielauswahl — 75 zu 98 — während die Lizenzhistorie und die Registertransparenz beider Einträge nahe beieinanderliegen.

Nach unten trennt ebenfalls ein Zehntel, und dort kehrt sich das Bild um: dieser Eintrag führt bei der Spielauswahl mit 75 zu 25 deutlich, verliert aber bei der mobilen Nutzung mit 60 zu 100 — beide Effekte heben sich fast auf.

Damit steht dieser Eintrag zwischen zwei Nachbarn, die jeweils an einer anderen Achse stärker sind. Wer die Gewichte anders setzen will, tut es unter Testgewichtung.

Was in diesem Protokoll fehlt

Eine Lücke wird hier als Lücke ausgewiesen, nicht überschrieben. Bei Wildz sind das:

  • Zahlungswege — für diesen Anbieter noch nicht erhoben, Stand Juli 2026. Welche Verfahren welche Auszahlungsklasse bedeuten, steht unabhängig davon unter Zahlungswege.
  • Auszahlungsdauer in Zahlen — nicht belegt und nicht geschätzt. Sie hängt am Zahlungsweg, nicht am Anbieter.
  • Support, Bedienbarkeit, Bonuswert — nicht bewertet, weil sie ein eigenes Konto und eine eigene Einzahlung voraussetzen. Beides hat nicht stattgefunden; die Methodik legt das offen.
  • Nachweislage — als Kriterium beschrieben, aber mit Gewicht 0 außerhalb der Wertung, solange sie sich nicht für alle Anbieter gleich erheben lässt.

Einordnung im Vergleich

Mit Note 3,7 liegt Wildz auf Platz 4 von 10 in der Gesamtrangliste dieser Datenbank. Diese Position folgt aus unserer Gewichtung — und die ist verstellbar: unter Testgewichtung setzen Sie die Gewichte selbst, und wenn Ihnen Lizenzhistorie weniger wichtig ist als uns, verschiebt sich die Reihenfolge entsprechend. Alle Anbieter nebeneinander stehen in der Übersicht aller Prüfprotokolle.

Zuletzt geprüft: 27.07.2026 · Quelle des Registerbestands: GGL-Whitelist · Stand dieser Seite: Juli 2026

Häufige Fragen

Ist Wildz in Deutschland erlaubt?

Ja. Wildz wird im Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt. Die Domain wildz.de ist dort eingetragen, Erlaubnisinhaber ist Rootz Limited. Die erstmalige Erlaubnis datiert vom 15.09.2022, die Folgeerlaubnis vom keine Folgeerlaubnis ausgewiesen. Erlaubt sind: Virtuelle Automatenspiele.

Wie kommt die Note 3,7 für Wildz zustande?

Aus 6 von 6 gewichteten Kriterien. Am stärksten schneidet Betreiber & Sitz ab (100 von 100 Punkten), am schwächsten Lizenzhistorie (55 von 100). Die vollständige Rechnung je Kriterium steht in der Tabelle oben, die Formel in der Methodik.

Wer betreibt Wildz?

Erlaubnisinhaber ist Rootz Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta — so im Register eingetragen.

Beim selben Erlaubnisinhaber sind 1 weitere Marke eingetragen: spinz.de. Wer mehrere dieser Angebote nutzt, hat es also mit einem Unternehmen zu tun, nicht mit mehreren. Wie stark der erlaubte Markt insgesamt konzentriert ist, steht im Whitelist-Report.

Welche Auszahlungsquote gibt Wildz an?

96 % — das ist eine Angabe des Anbieters, keine eigene Messung. Sie wird hier als Anbieterangabe geführt und ist entsprechend gekennzeichnet. Für die Punkte auf dieser Achse wird mit 96 % gerechnet.

Gibt es eine App von Wildz?

Mobile Nutzung im Browser: ja. Eigene App: nicht belegt. Beides sind veröffentlichte Angaben, keine eigene Prüfung an einem Gerät — sie sind deshalb als Anbieterangabe markiert.

Wie lange dauert eine Auszahlung bei Wildz?

Dazu liegt kein Beleg vor, und es wird hier keine Zahl geschätzt. Die Dauer hängt am gewählten Zahlungsweg, nicht am Anbieter: Sofortüberweisungen und E-Wallets liegen in der Klasse Minuten bis Stunden, eine SEPA-Überweisung braucht Bankarbeitstage. Welche Klasse zu welchem Verfahren gehört, steht unter Zahlungswege.

Welche Angaben fehlen im Prüfprotokoll von Wildz?

Die bei diesem Anbieter unterstützten Zahlungswege sind für diese Datenbank noch nicht erhoben und stehen als nicht belegt. Ebenfalls nicht bewertet: Support-Qualität, Bedienbarkeit und der Wert des Bonusangebots — all das lässt sich ohne eigenes Konto nicht überprüfbar erheben, und was hier nicht überprüfbar ist, wird nicht behauptet. Der vollständige Ausschluss steht in der Methodik.